Abmahnung einfach erklärt

Definition

Eine Abmahnung ist eine schriftliche Warnung des Arbeitgebers. Sie benennt ein konkretes Fehlverhalten, erklärt es für unzulässig und droht bei Wiederholung eine Kündigung an. Ohne vorherige Abmahnung ist eine verhaltensbedingte Kündigung in der Regel unwirksam. Der Arbeitnehmer kann widersprechen - seine Gegendarstellung wird dann in die Personalakte aufgenommen. Zu Unrecht erteilte oder veraltete Abmahnungen müssen auf Verlangen aus der Personalakte gelöscht werden.

Dr. Nils Bronhofer
Dr. Nils Bronhofer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mehr als 15 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht

Lesezeit: • Zuletzt aktualisiert: Januar 2026

Einordnung im Arbeitsrecht

Eine Abmahnung ist die „gelbe Karte" im Arbeitsrecht. Der Arbeitgeber rügt ein konkretes Fehlverhalten und droht für den Wiederholungsfall die Kündigung an. Ohne vorherige Abmahnung ist eine verhaltensbedingte Kündigung in der Regel unwirksam.


Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Ermahnung: Die Ermahnung ist eine unverbindliche Rüge ohne rechtliche Konsequenzen. Die Abmahnung enthält dagegen eine klare Warnfunktion und kann Grundlage für weitere arbeitsrechtliche Schritte sein. 

Verwarnung: Die Verwarnung wird umgangssprachlich oft synonym verwendet, ist aber rechtlich nicht eindeutig definiert. Die Abmahnung ist hingegen ein fest etablierter arbeitsrechtlicher Begriff mit klarer Funktion.

Praxistipp

Unterschreiben Sie eine Abmahnung niemals mit dem Zusatz „einverstanden". Prüfen Sie den Sachverhalt genau – eine fehlerhafte Abmahnung können Sie mit einer Gegendarstellung entkräften oder deren Entfernung aus der Personalakte verlangen. Fristen gibt es zwar nicht, aber handeln Sie zeitnah.

Eine Abmahnung ist unwirksam, wenn das Verhalten nicht konkret beschrieben wird oder keine klare Warnfunktion enthalten ist. Auch unverhältnismäßige oder offensichtlich unberechtigte Abmahnungen sind angreifbar.

Eine direkte Reaktion ist nicht zwingend erforderlich. In vielen Fällen kann es aber sinnvoll sein, eine Gegendarstellung zur Personalakte zu geben oder die Abmahnung rechtlich prüfen zu lassen.

Ja, wenn sich das abgemahnte Verhalten wiederholt. Die Abmahnung dient gerade dazu, eine spätere verhaltensbedingte Kündigung vorzubereiten.

Ja, wenn sie unberechtigt ist oder formale Mängel hat. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte.

Offene Fragen zu Ihrer Situation?

Fragen zur eigenen Situation lassen sich häufig erst im rechtlichen Zusammenhang richtig einordnen.

Jetzt Kontakt aufnehmen