Abmahnung einfach erklärt
Definition
Eine Abmahnung ist eine schriftliche Warnung des Arbeitgebers. Sie benennt ein konkretes Fehlverhalten, erklärt es für unzulässig und droht bei Wiederholung eine Kündigung an. Ohne vorherige Abmahnung ist eine verhaltensbedingte Kündigung in der Regel unwirksam. Der Arbeitnehmer kann widersprechen - seine Gegendarstellung wird dann in die Personalakte aufgenommen. Zu Unrecht erteilte oder veraltete Abmahnungen müssen auf Verlangen aus der Personalakte gelöscht werden.

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Einordnung im Arbeitsrecht
Eine Abmahnung ist die „gelbe Karte" im Arbeitsrecht. Der Arbeitgeber rügt ein konkretes Fehlverhalten und droht für den Wiederholungsfall die Kündigung an. Ohne vorherige Abmahnung ist eine verhaltensbedingte Kündigung in der Regel unwirksam.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Ermahnung: Die Ermahnung ist eine unverbindliche Rüge ohne rechtliche Konsequenzen. Die Abmahnung enthält dagegen eine klare Warnfunktion und kann Grundlage für weitere arbeitsrechtliche Schritte sein.
Verwarnung: Die Verwarnung wird umgangssprachlich oft synonym verwendet, ist aber rechtlich nicht eindeutig definiert. Die Abmahnung ist hingegen ein fest etablierter arbeitsrechtlicher Begriff mit klarer Funktion.
Praxistipp
Unterschreiben Sie eine Abmahnung niemals mit dem Zusatz „einverstanden". Prüfen Sie den Sachverhalt genau – eine fehlerhafte Abmahnung können Sie mit einer Gegendarstellung entkräften oder deren Entfernung aus der Personalakte verlangen. Fristen gibt es zwar nicht, aber handeln Sie zeitnah.
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Fragen zur eigenen Situation lassen sich häufig erst im rechtlichen Zusammenhang richtig einordnen.