ANWALT FÜR ABMAHNUNG IN MÜNCHEN

Abmahnung prüfen · Folgen einschätzen · richtig reagieren
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Bei einer Abmahnung entscheidet nicht der Vorwurf selbst, sondern die richtige Reaktion. Unbedachte Schritte können die Ausgangslage für spätere Kündigungen deutlich verschlechtern. Als Anwälte für Abmahnungen in München prüfen wir, ob eine Abmahnung rechtlich wirksam ist, welche Folgen drohen und wie Sie sich strategisch richtig verhalten, um Nachteile zu vermeiden und Ihre Position im Arbeitsverhältnis zu sichern.

Was bei einer Abmahnung jetzt entscheidend ist

  • Abmahnung ist Warnsignal: Sie ist oft Voraussetzung für eine spätere Kündigung
     
  • Formfehler häufig: Inhalt, Frist, Beschreibung oder Verhältnismäßigkeit sind oft angreifbar 
     
  • Reaktion entscheidend: Schweigen, falsche Einlassungen oder voreilige Entschuldigungen schaden 
     
  • Zeitnah prüfen: Je früher eingeordnet wird, desto größer der Handlungsspielraum 
     
  • Kosten klären: Rechtsschutz greift häufig, sonst klare Einschätzung vorab

Ihre nächsten Schritte nach einer Abmahnung

Abmahnung prüfen

Abmahnung erhalten. Wir prüfen Inhalt, Form und rechtliche Tragweite und ordnen ein, ob sie wirksam oder angreifbar ist.

Richtig reagieren

Nicht immer braucht es eine Stellungnahme. Wir klären, ob Schweigen, Gegendarstellung oder rechtliche Schritte sinnvoll sind.

Folgen vermeiden

Unbedachte Reaktionen auf Abmahnungen verschlechtern oft die Ausgangslage für spätere Kündigungsschutzverfahren.

Die Abmahnung als Vorstufe zur Kündigung

 

Entscheidend ist, wie eine Abmahnung in der Personalakte dokumentiert bleibt und ob sie später zur Begründung einer Kündigung herangezogen werden kann. Genau hier setzen wir an und unterstützen Sie dabei, die richtigen Schritte einzuleiten.

 

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Diese Fehler sollten Sie jetzt auf keinen Fall machen

Abmahnung ignorieren: Wer nicht reagiert, akzeptiert den Vorwurf oft stillschweigend und verschlechtert seine Ausgangsposition.

Unüberlegt Stellung nehmen: Aussagen gegenüber dem Arbeitgeber können später gegen Sie verwendet werden – auch bei Kündigung oder Klage.

Falsch reagieren: Gegendarstellungen oder Gespräche ohne rechtliche Einordnung verschärfen Konflikte häufig unnötig.

Kosten & Rechtsschutz

Kosten klären wir früh. Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung.

Mit Rechtsschutz

Falsch reagieren: Gegendarstellungen oder Gespräche ohne rechtliche Einordnung verschärfen Konflikte häufig unnötig.

Ohne Rechtsschutz

Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist eine Prüfung der Abmahnung sinnvoll. Entscheidend ist der konkrete Aufwand und die rechtliche Ausgangslage. Wir sagen offen, ob ein Vorgehen wirtschaftlich sinnvoll ist und welche nächsten Schritte realistisch sind.

So geht es jetzt weiter

Jetzt anrufen oder
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Sie entscheiden, wie Sie Kontakt aufnehmen möchten. Entweder sprechen Sie direkt telefonisch mit uns oder hinterlassen eine Rückrufbitte. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Kurztermin
(10–15 Minuten)

Wir prüfen gemeinsam anhand Ihrer Abmahnung, ob sie formell und inhaltlich wirksam ist und welche Risiken bestehen.

Klare Einordnung &
nächster Schritt

Sie wissen danach, ob und wie Sie reagieren sollten – etwa durch Schweigen, Gegendarstellung, Entfernung aus der Personalakte oder weitere rechtliche Schritte.

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Wie wir Sie bei einer Abmahnung konkret unterstützen

Abmahnung prüfen

Wir prüfen, ob die Abmahnung formell und inhaltlich wirksam ist, ob sie ausreichend begründet wurde und welche rechtlichen Folgen drohen. Entscheidend ist, ob die Abmahnung angreifbar ist und welche Optionen realistisch bestehen.

Position absichern

Durch eine rechtliche Einordnung entsteht Klarheit und Handlungssicherheit. Je nach Ausgangslage kommen eine Gegendarstellung, die Entfernung aus der Personalakte oder weitere Schritte in Betracht. Ziel ist es, Nachteile für spätere Kündigungen oder Verfahren zu vermeiden.


Ihre Ansprechpartner im Arbeitsrecht

In unserem Arbeitsrechtsteam arbeiten mehrere Fachanwälte und spezialisierte Rechtsanwälte für Arbeitsrecht. Wir stellen Ihnen einen festen Ansprechpartner zur Seite, der Ihren Fall eigenständig betreut und Sie klar durch die nächsten Schritte führt.

Dr. Nils Bronhofer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
und Fachanwalt für Strafrecht

Isabel Kleiner

Rechtsanwältin
und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Joshua Mauritz, LL.M.

Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Till Hardeweg

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Was unsere Mandanten nach einer Abmahnung berichten

„Wer beim Thema Arbeitsrecht Unterstützung benötigt, ist bei der Kanzlei von Herrn Dr. Bronhofer genau richtig. Die Anwälte arbeiten sehr professionell und versuchen, die beste Lösung herauszuarbeiten. Die schnelle Kontaktaufnahme hat mir ebenfalls sehr gut gefallen, da ich unter Zeitdruck stand. Ich kann die Kanzlei sehr empfehlen. Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung, den persönlichen Austausch und die ganzen wertvollen Tipps.“

 — Arbeitnehmer, München
 

„Ich wurde von Herr Dr . Bronhofer sehr professionell betreut. Er hat meinen Arbeitsplatz (meine Zukunft) gerettet! Ich kann ihn nur weiterempfehlen!“ 

 — Arbeitnehmerin, München

„Ich wurde in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit äußerst schnell, extrem kompetent und erfolgreich beraten und vertreten. Herzlichen Dank hierfür! Ich hoffe, rechtlichen Beistand in solchen Angelegenheiten nicht wieder in Anspruch nehmen zu müssen - aber wenn doch, würde ich in jedem Fall wieder ihre Kanzlei als Partner auswählen!“ 

 — Arbeitnehmer, München
 

Häufige Fragen zur Abmahnung

Eine Abmahnung ist eine formelle Rüge (Hinweisfunktion) des Arbeitgebers wegen eines konkreten Fehlverhaltens. Gleichzeitig ist sie eine Warnung (Warnfunktion der Abmahnung). Der Arbeitgeber hält fest, was konkret falsch gelaufen sein soll, und warnt davor, dass beim nächsten Mal eine Kündigung folgen kann. Eine Abmahnung ist damit oft die Vorstufe einer späteren Kündigung.

In vielen Fällen ja, aber nicht immer. Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist eine Abmahnung häufig erforderlich, weil der Arbeitgeber Ihnen zunächst die Chance einräumen muss, Ihr Verhalten zu ändern. Bei schweren Pflichtverstößen ist eine Kündigung aber auch ohne vorherige Abmahnung möglich.

Eine Abmahnung ist angreifbar, wenn sie formale oder inhaltliche Fehler aufweist. Typische Probleme sind unklare Vorwürfe, fehlende konkrete Angaben zum Verhalten oder falsche Tatsachenbehauptungen. Auch wenn das Verhalten keinen Pflichtverstoß darstellt oder die Reaktion des Arbeitgebers auf ein etwaiges Fehlverhalten unverhältnismäßig ist, kann die Abmahnung unwirksam sein.

Nein. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Oft dient die Unterschrift nur als Bestätigung für den Arbeitgeber, dass Sie die Abmahnung erhalten haben. Eine Pflicht zur Unterschrift besteht nicht. Wichtig: Wenn Sie unterschreiben, achten Sie darauf, nichts zu bestätigen, was inhaltlich nicht stimmt.

Nicht ignorieren, aber auch nicht vorschnell handeln. Zuerst sollten Sie prüfen lassen, ob die Abmahnung berechtigt ist und ob die Vorwürfe stimmen. In vielen Fällen ist eine schriftliche Gegendarstellung sinnvoll. Je nach Situation kann auch die Entfernung aus der Personalakte verlangt werden. Die richtige Reaktion hängt stark vom Einzelfall ab.

Ja. Es gibt mehrere Möglichkeiten. Sie können eine schriftliche Gegendarstellung abgeben. So wird Ihre Sicht der Dinge zusammen mit der Abmahnung in der Personalakte festgehalten. Wenn die Abmahnung unberechtigt ist, können Sie auch verlangen, dass sie vollständig entfernt wird. In bestimmten Fällen ist darüber hinaus eine gerichtliche Klärung sinnvoll, insbesondere wenn die Abmahnung später als Grundlage für eine Kündigung dienen soll.

Eine Abmahnung verliert nicht automatisch nach einer festen Frist ihre Wirkung. Mit zunehmendem Zeitablauf kann sie jedoch an Bedeutung verlieren, insbesondere wenn Sie sich kein weiteres Fehlverhalten leisten. Entscheidend ist immer der Einzelfall, insbesondere die Schwere des Vorwurfs und das Verhalten danach.

Nicht direkt wegen der Abmahnung selbst, sondern wegen eines erneuten gleichartigen Verstoßes. Die Abmahnung erfüllt die Funktion einer Warnung. Wenn Sie dasselbe oder ein vergleichbares Fehlverhalten erneut an den Tag legen, kann die Abmahnung als Grundlage für eine verhaltensbedingte Kündigung dienen.

Ja, das ist möglich. Eine Abmahnung schließt eine Abfindung nicht aus. Entscheidend ist, wie stark die Position insgesamt ist. Wenn die Abmahnung angreifbar ist oder der Arbeitgeber Streit vermeiden will, kann das die Chancen auf eine Abfindung sogar verbessern.

Mehrere Abmahnungen können das Risiko einer Kündigung deutlich erhöhen. Wenn wiederholt gleichartige Pflichtverstöße abgemahnt werden, kann der Arbeitgeber argumentieren, dass keine Verhaltensänderung erfolgt ist. Gleichzeitig gilt auch hier: Jede einzelne Abmahnung muss für sich genommen wirksam sein.

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Wir melden uns zum gewünschten Zeitpunkt und besprechen Ihre Situation persönlich.


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Wir versuchen, Ihren Wunsch zu berücksichtigen.

Bei der Abmahnung entscheidet die richtige Reaktion

Sprechen Sie frühzeitig mit einem Anwalt für Abmahnungen in München, bevor falsche Reaktionen Ihre Position verschlechtern oder spätere Nachteile entstehen.

 

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