
ANWALT FÜR KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE IN MÜNCHEN
Kündigung angreifen · Frist wahren · Abfindung sichern

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ISO 9001:2015-Zertifizierung
Als Anwälte für Kündigungsschutzklagen in München prüfen wir, ob eine Kündigung rechtlich angreifbar ist, welche Fristen gelten und welche Optionen realistisch bestehen – von der Weiterbeschäftigung bis zur Abfindung.
Was bei einer Kündigungsschutzklage jetzt entscheidend ist
- 3-Wochen-Frist: Die Klage muss innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden.
- Formfehler häufig: Viele Kündigungen sind angreifbar wegen Form, Frist, Begründung oder Sozialauswahl.
- Klage sichert Optionen: Die Klage erhält die Möglichkeit auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung.
- Timing ist kritisch: Zuwarten oder falsche Schritte schwächen die eigene Rechtsposition dauerhaft.
- Kosten früh klären: Rechtsschutz greift oft, andernfalls klare wirtschaftliche Einschätzung vorab.
Ihre nächsten Schritte bei einer Kündigungsschutzklage
Ausgangslage prüfen
Kündigung erhalten. Entscheidend sind Zugang, Frist, Form, Begründung und Sozialauswahl. Daraus ergibt sich, ob und wie die Kündigung angreifbar ist.
Kündigungsschutzklage einreichen
Die Klage dient dazu, Ihre Rechte zu wahren. Sie erhält die Möglichkeit auf Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung und schafft Verhandlungsdruck.
Fehler vermeiden
Frist versäumen, abwarten oder vorschnell verhandeln schwächt die eigene Rechtsposition dauerhaft. Nach Ablauf der Frist sind Korrekturen kaum möglich.
Die 3-Wochen-Frist bei einer Kündigungsschutzklage
Entscheidend ist der Zugang der Kündigung. Ab diesem Zeitpunkt läuft eine Frist von 21 Tagen, innerhalb derer eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden muss. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – selbst dann, wenn sie ursprünglich angreifbar gewesen wäre.
Nach Ablauf der Frist verlieren Sie Ihre rechtlichen Optionen. Ob Weiterbeschäftigung oder Abfindung realistisch gewesen wären, spielt dann keine Rolle mehr. Deshalb sollte die Kündigung unmittelbar nach Zugang rechtlich eingeordnet werden.
Beispiel:
Geht Ihnen die Kündigung am 5. Mai zu, endet die Klagefrist am 26. Mai. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Klage beim Arbeitsgericht eingegangen sein.
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Diese Fehler sollten Sie jetzt auf keinen Fall machen
Die Klagefrist verstreichen lassen bedeutet, dass eine Kündigung nach drei Wochen als wirksam gilt – selbst dann, wenn sie rechtlich angreifbar gewesen wäre. Korrekturen sind dann in der Regel nicht mehr möglich.
Unüberlegte Aussagen gegenüber dem Arbeitgeber per WhatsApp, E-Mail oder Telefon schwächen die eigene rechtliche Position und lassen sich im Normalfall kaum noch korrigieren.
Ohne rechtliche Einordnung handeln führt häufig dazu, dass Chancen verschenkt werden. Sie treffen Entscheidungen ohne Druckmittel und verschlechtert die eigene Ausgangslage.
Kosten & Rechtsschutz
Kosten klären wir früh. Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung.
Mit Rechtsschutz
Bei Kündigungsschutzklagen ist der Versicherungsschutz häufig vom Einzelfall abhängig. Entscheidend sind die Police, der Beginn des Versicherungsschutzes und der zeitliche Zusammenhang mit der Kündigung. Wir prüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten der Klage übernimmt.
Ohne Rechtsschutz
Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist eine Kündigungsschutzklage möglich. Entscheidend sind der zu erwartende Nutzen, das Prozessrisiko und die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit. Sie erhalten vorab eine klare Einschätzung, ob und wie sich eine Klage realistisch lohnt.
So geht es jetzt weiter
Jetzt anrufen oder
Rückruf anfordern
Sie entscheiden, wie Sie Kontakt aufnehmen möchten. Entweder sprechen Sie direkt telefonisch mit uns oder hinterlassen eine Rückrufbitte.
Kurztermin
(10–15 Minuten)
Wir prüfen, ob die Kündigung angreifbar ist, welche Fristen gelten und welches Risiko der Arbeitgeber trägt.
Klare Einordnung &
nächster Schritt
Sie wissen danach, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist und welche Optionen realistisch bestehen – Weiterbeschäftigung oder Abfindung.
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Wie wir Ihre Kündigungsschutzklage konkret unterstützen
Klage einreichen
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Wir übernehmen die fristgerechte Einreichung und sichern damit Ihre rechtlichen Optionen.
Druck aufbauen
Erst durch die Klage entsteht rechtlicher Druck auf den Arbeitgeber. Dieser Druck ist häufig Voraussetzung für eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung im Vergleich.
Ihre Ansprechpartner im Arbeitsrecht
In unserem Arbeitsrechtsteam arbeiten mehrere Fachanwälte und spezialisierte Rechtsanwälte für Arbeitsrecht. Wir stellen Ihnen einen festen Ansprechpartner zur Seite, der Ihren Fall eigenständig betreut und Sie klar durch die nächsten Schritte führt.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
und Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwältin
und Fachanwältin für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Was Mandanten nach einer Kündigungsschutzklage berichten
„Herr Dr. Bronhofer hat mich in einer komplexen Kündigungsschutzklage hervorragend vertreten. Er hat ein perfektes Ergebnis für mich erzielt und ich bin ihm dafür unendlich dankbar! Ein Top Anwalt, den ich wärmstens empfehlen kann.“
— Arbeitnehmerin, München
„Herr Dr. Bronhofer hat mich bei einer unbegründeten Arbeitgeberkündigung professionell und unheimlich schnell agierend unterstützt. Sein Engagement und seine Expertise sind dabei besonders hervorzuheben. Ich bin für die Unterstützung mehr als nur dankbar und kann ihn uneingeschränkt empfehlen.“
— Arbeitnehmerin, München
„Ich möchte mich aufrichtig bei Herrn Mauritz für die hervorragende Unterstützung in meiner Kündigungsschutzklage bedanken. Vom ersten Kontakt an war er stets schnell erreichbar und reagierte umgehend auf meine Anfragen, was mir viel Sicherheit gab. Besonders beeindruckt hat mich seine kompetente und verständliche Beratung zu allen rechtlichen Aspekten des Falls, insbesondere in Bezug auf meine Rechte und die Höhe der Forderung. Durch seine fundierte Expertise konnte der Fall zu einem äußerst positiven Ergebnis geführt werden, und das ohne einen Gütetermin – was für seine Verhandlungsstärke spricht. Ich fühlte mich in allen Phasen des Verfahrens gut betreut und informiert. Insgesamt war ich mit dem gesamten Verlauf und dem Ergebnis der Klage sehr zufrieden. Ich kann Herrn Mauritz uneingeschränkt weiterempfehlen und würde ihn jederzeit wieder in Anspruch nehmen.“
— Arbeitnehmer, München
Häufige Fragen zur Kündigungsschutzklage
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Wir melden uns zum gewünschten Zeitpunkt und besprechen Ihre Situation persönlich.
Bei der Kündigungsschutzklage entscheidet die Frist
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