ANWALT FÜR KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE IN MÜNCHEN

Kündigung angreifen · Frist wahren · Abfindung sichern
5,0 / 5 bei 510 Bewertungen
Google • anwalt.de • ProvenExpert
089/ 9090155-20Rückruf anfordern
Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation
Ausgezeichnet im Arbeitsrecht

FOCUS: Top Rechtsanwalt Arbeitsrecht 2022–2025 
Best Lawyers: „Beste Anwälte“ 2022–2025 
Handelsblatt: „Beste Anwälte“ Arbeitsrecht 2022–2025 
Stern: „Beste Anwaltskanzlei“ Arbeitsrecht 2022, 2023, 2025 
ISO 9001:2015-Zertifizierung

Als Anwälte für Kündigungsschutzklagen in München prüfen wir, ob eine Kündigung rechtlich angreifbar ist, welche Fristen gelten und welche Optionen realistisch bestehen – von der Weiterbeschäftigung bis zur Abfindung.

Was bei einer Kündigungsschutzklage jetzt entscheidend ist

  • 3-Wochen-Frist: Die Klage muss innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden. 
     
  • Formfehler häufig: Viele Kündigungen sind angreifbar wegen Form, Frist, Begründung oder Sozialauswahl. 
     
  • Klage sichert Optionen: Die Klage erhält die Möglichkeit auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung.
     
  • Timing ist kritisch: Zuwarten oder falsche Schritte schwächen die eigene Rechtsposition dauerhaft. 
     
  • Kosten früh klären: Rechtsschutz greift oft, andernfalls klare wirtschaftliche Einschätzung vorab.

Ihre nächsten Schritte bei einer Kündigungsschutzklage

Ausgangslage prüfen

Kündigung erhalten. Entscheidend sind Zugang, Frist, Form, Begründung und Sozialauswahl. Daraus ergibt sich, ob und wie die Kündigung angreifbar ist.

Kündigungsschutzklage einreichen

Die Klage dient dazu, Ihre Rechte zu wahren. Sie erhält die Möglichkeit auf Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung und schafft Verhandlungsdruck.

Fehler vermeiden

Frist versäumen, abwarten oder vorschnell verhandeln schwächt die eigene Rechtsposition dauerhaft. Nach Ablauf der Frist sind Korrekturen kaum möglich.

Die 3-Wochen-Frist bei einer Kündigungsschutzklage

 

Entscheidend ist der Zugang der Kündigung. Ab diesem Zeitpunkt läuft eine Frist von 21 Tagen, innerhalb derer eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden muss. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – selbst dann, wenn sie ursprünglich angreifbar gewesen wäre.

Nach Ablauf der Frist verlieren Sie Ihre rechtlichen Optionen. Ob Weiterbeschäftigung oder Abfindung realistisch gewesen wären, spielt dann keine Rolle mehr. Deshalb sollte die Kündigung unmittelbar nach Zugang rechtlich eingeordnet werden.

Beispiel:
Geht Ihnen die Kündigung am 5. Mai zu, endet die Klagefrist am 26. Mai. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Klage beim Arbeitsgericht eingegangen sein.

 

089/ 9090155-20 Kostenlosen Rückruf anfordern

Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation

Diese Fehler sollten Sie jetzt auf keinen Fall machen

Die Klagefrist verstreichen lassen bedeutet, dass eine Kündigung nach drei Wochen als wirksam gilt – selbst dann, wenn sie rechtlich angreifbar gewesen wäre. Korrekturen sind dann in der Regel nicht mehr möglich.

Unüberlegte Aussagen gegenüber dem Arbeitgeber per WhatsApp, E-Mail oder Telefon schwächen die eigene rechtliche Position und lassen sich im Normalfall kaum noch korrigieren.

Ohne rechtliche Einordnung handeln führt häufig dazu, dass Chancen verschenkt werden. Sie treffen Entscheidungen ohne Druckmittel und verschlechtert die eigene Ausgangslage.

Kosten & Rechtsschutz

Kosten klären wir früh. Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung.

Mit Rechtsschutz

Bei Kündigungsschutzklagen ist der Versicherungsschutz häufig vom Einzelfall abhängig. Entscheidend sind die Police, der Beginn des Versicherungsschutzes und der zeitliche Zusammenhang mit der Kündigung. Wir prüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten der Klage übernimmt.

Ohne Rechtsschutz

Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist eine Kündigungsschutzklage möglich. Entscheidend sind der zu erwartende Nutzen, das Prozessrisiko und die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit. Sie erhalten vorab eine klare Einschätzung, ob und wie sich eine Klage realistisch lohnt.

So geht es jetzt weiter

Jetzt anrufen oder
Rückruf anfordern

Sie entscheiden, wie Sie Kontakt aufnehmen möchten. Entweder sprechen Sie direkt telefonisch mit uns oder hinterlassen eine Rückrufbitte.

Kurztermin
(10–15 Minuten)

Wir prüfen, ob die Kündigung angreifbar ist, welche Fristen gelten und welches Risiko der Arbeitgeber trägt.

Klare Einordnung &
nächster Schritt

Sie wissen danach, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist und welche Optionen realistisch bestehen – Weiterbeschäftigung oder Abfindung.

089/ 9090155-20 Kostenlosen Rückruf anfordern

Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation

Wie wir Ihre Kündigungsschutzklage konkret unterstützen

Klage einreichen

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Wir übernehmen die fristgerechte Einreichung und sichern damit Ihre rechtlichen Optionen.

Druck aufbauen

Erst durch die Klage entsteht rechtlicher Druck auf den Arbeitgeber. Dieser Druck ist häufig Voraussetzung für eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung im Vergleich.


Ihre Ansprechpartner im Arbeitsrecht

In unserem Arbeitsrechtsteam arbeiten mehrere Fachanwälte und spezialisierte Rechtsanwälte für Arbeitsrecht. Wir stellen Ihnen einen festen Ansprechpartner zur Seite, der Ihren Fall eigenständig betreut und Sie klar durch die nächsten Schritte führt.

Dr. Nils Bronhofer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
und Fachanwalt für Strafrecht

Isabel Kleiner

Rechtsanwältin
und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Joshua Mauritz, LL.M.

Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Till Hardeweg

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Was Mandanten nach einer Kündigungsschutzklage berichten

„Herr Dr. Bronhofer hat mich in einer komplexen Kündigungsschutzklage hervorragend vertreten. Er hat ein perfektes Ergebnis für mich erzielt und ich bin ihm dafür unendlich dankbar! Ein Top Anwalt, den ich wärmstens empfehlen kann.“ 

 — Arbeitnehmerin, München
 

„Herr Dr. Bronhofer hat mich bei einer unbegründeten Arbeitgeberkündigung professionell und unheimlich schnell agierend unterstützt. Sein Engagement und seine Expertise sind dabei besonders hervorzuheben. Ich bin für die Unterstützung mehr als nur dankbar und kann ihn uneingeschränkt empfehlen.“ 

 — Arbeitnehmerin, München

„Ich möchte mich aufrichtig bei Herrn Mauritz für die hervorragende Unterstützung in meiner Kündigungsschutzklage bedanken. Vom ersten Kontakt an war er stets schnell erreichbar und reagierte umgehend auf meine Anfragen, was mir viel Sicherheit gab. Besonders beeindruckt hat mich seine kompetente und verständliche Beratung zu allen rechtlichen Aspekten des Falls, insbesondere in Bezug auf meine Rechte und die Höhe der Forderung. Durch seine fundierte Expertise konnte der Fall zu einem äußerst positiven Ergebnis geführt werden, und das ohne einen Gütetermin – was für seine Verhandlungsstärke spricht. Ich fühlte mich in allen Phasen des Verfahrens gut betreut und informiert. Insgesamt war ich mit dem gesamten Verlauf und dem Ergebnis der Klage sehr zufrieden. Ich kann Herrn Mauritz uneingeschränkt weiterempfehlen und würde ihn jederzeit wieder in Anspruch nehmen.“ 

 — Arbeitnehmer, München
 

Häufige Fragen zur Kündigungsschutzklage

Eine Kündigungsschutzklage ist das rechtliche Mittel, um eine Kündigung überprüfen zu lassen. Ziel ist es festzustellen, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht. Wird die Klage erfolgreich geführt, kann das Arbeitsverhältnis weiterbestehen oder es kommt zu einer Einigung, häufig mit einer Abfindung.

Sobald Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung haben oder eine Abfindung erreichen möchten. In der Praxis wird die Kündigungsschutzklage oft nicht nur genutzt, um den Arbeitsplatz zu sichern, sondern auch, um eine bessere Verhandlungsposition zu erreichen.

In der Regel drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Diese Frist ist entscheidend. Wenn Sie diese versäumt haben, gilt die Kündigung meist als wirksam, selbst wenn sie angreifbar gewesen wäre.

Nach Einreichung der Klage setzt das Gericht zunächst einen Gütetermin an. In diesem Termin versuchen die Parteien, eine schnelle Einigung zu erzielen. Kommt es nicht zu einer Einigung, folgt ein weiterer Termin, in dem der Fall genauer geprüft wird. Viele Verfahren enden bereits im ersten Termin mit einer Lösung.

Das hängt stark vom Einzelfall ab. Entscheidend ist, wie gut die Kündigung begründet ist und ob formale oder inhaltliche Fehler vorliegen. In vielen Fällen ergeben sich zumindest Verhandlungsspielräume, selbst wenn die Kündigung nicht offensichtlich unwirksam ist.

Nein. Sie haben keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung. In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig im Rahmen eines Vergleichs vereinbart, um den Streit zu beenden.

Eine feste Höhe gibt es nicht. Eine grobe Faustregel besagt etwa ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Je nachdem, wie es um Ihre Verhandlungsposition bestellt ist, kann die Abfindung aber auch deutlich höher oder niedriger ausfallen.

Die Kosten einer Kündigungsschutzklage hängen vom Streitwert und vom Verlauf des Verfahrens ab. Wir rechnen grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab, dem gesetzlich geregelten Vergütungssystem für Anwälte in Deutschland. Die Gebühren richten sich dabei nach dem Gegenstandswert Ihrer Angelegenheit und sind dadurch transparent und nachvollziehbar.

Wichtig: In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Gerichtskosten entstehen häufig nur, wenn keine Einigung erzielt wird.

Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten ganz oder zumindest teilweise. Voraussetzung ist in der Regel, dass Arbeitsrecht mitversichert ist. Wir prüfen frühzeitig, ob Versicherungsschutz besteht und welche Kosten voraussichtlich übernommen werden. 

Bei besonders komplexen Sachlagen oder einem hohen Streitwertrisiko besprechen wir die Konditionen individuell. So wissen Sie früh, womit Sie rechnen müssen und welches Vorgehen wirtschaftlich sinnvoll ist.

Grundsätzlich ja, solange das Arbeitsverhältnis formal besteht. In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Freistellungen oder einvernehmlichen Lösungen. Wie die Situation konkret aussieht, hängt vom Verlauf Ihres Falls ab.

Die Frist zu verpassen oder zu lange zu warten. Viele reagieren nicht rechtzeitig oder unterschätzen die Bedeutung der ersten Schritte. Wenn Sie früh handeln, haben Sie deutlich bessere Möglichkeiten, Einfluss auf den Ausgang zu nehmen.

Rückruf anfordern – wir melden uns zeitnah!

Wir melden uns zum gewünschten Zeitpunkt und besprechen Ihre Situation persönlich.


Bevorzugter Rückruf-Termin (optional)

Wir versuchen, Ihren Wunsch zu berücksichtigen.

Bei der Kündigungsschutzklage entscheidet die Frist

Sprechen Sie frühzeitig mit einem Anwalt für Kündigungsschutzklagen in München, bevor Fristen verstreichen oder Fehler gemacht werden.

 

089/ 9090155-20 Kostenlosen Rückruf anfordern

Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation