ANWALT FÜR KÜNDIGUNG IN MÜNCHEN

Kündigung anfechten oder Abfindung verhandeln
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Nach einer Kündigung ist entscheidend, zuerst Klarheit über die eigene Ausgangslage zu gewinnen. Als Anwälte für Kündigung in München prüfen wir Fristen, Risiken und Ihre realistischen Optionen nach Zugang der Kündigung – mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.

Was bei einer Kündigung jetzt entscheidend ist

  • 3-Wochen-Frist: Entscheidend ist der Zugang, ab dann laufen 21 Tage 
     
  • Kündigungen sind oft angreifbar: Form, Frist, Sozialauswahl, Begründung sind häufige Angriffspunkte 
     
  • Abfindung ist Verhandlung: Höhe hängt von Risiko und Strategie ab, nicht von „Anspruch“ 
     
  • Heute sichern: Zugang, Umschlag, Zustellung, Zeugen. Nichts unterschreiben! 
     
  • Kosten klären wir früh: Rechtsschutz oft möglich, sonst wirtschaftliche Einschätzung

Ihre nächsten Schritte nach einer Kündigung

Kündigung anfechten

Nicht jede Kündigung ist wirksam. Wir prüfen, ob formale Fehler, Fristen oder soziale Kriterien angreifbar sind und welche realistischen Optionen Sie haben.

Abfindung verhandeln

Abfindungen entstehen selten automatisch. Sie sind meist das Ergebnis von rechtlichem Druck und einer starken Ausgangsposition gegenüber dem Arbeitgeber.

Frist prüfen & Fehler vermeiden

Nach einer Kündigung laufen feste Fristen. Wer zu lange wartet oder vorschnell reagiert, verliert oft Optionen. Wir zeigen, was jetzt zählt und was Sie vermeiden sollten.

Die 3-Wochen-Frist

 

Entscheidend ist der Zugang der Kündigung. Ab dann laufen 21 Tage. Innerhalb dieses Zeitraums muss geprüft werden, ob rechtliche Schritte sinnvoll sind. Nach Ablauf der Frist gilt die Kündigung in vielen Fällen als wirksam – unabhängig davon, ob sie ursprünglich angreifbar gewesen wäre. Die Frist dient nicht dazu, Druck auszuüben, sondern Klarheit zu schaffen. Wer sie kennt und richtig einordnet, behält die Kontrolle über die nächsten Schritte.

Beispiel:
Geht Ihnen die Kündigung am 5. Mai zu, endet die Frist am 26. Mai. Bis zu diesem Zeitpunkt muss entschieden werden, ob und wie reagiert wird.

 

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Diese Fehler sollten Sie jetzt auf keinen Fall machen

Unterschreiben Sie nichts, bevor wir die Situation eingeordnet haben.

Erklären Sie nichts vorschnell per WhatsApp, E-Mail oder Telefon.

Zugang und Datum sichern. Umschlag, Zustellung, Zeugen dokumentieren.

Kosten & Rechtsschutz

Kosten klären wir früh. Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung.

Mit Rechtsschutz

Arbeitsrechtliche Kündigungsfälle sind häufig abgedeckt. Entscheidend sind die Police, der Beginn des Versicherungsschutzes und mögliche Selbstbeteiligungen. Wir prüfen für Sie, ob und in welchem Umfang Ihre Rechtsschutzversicherung greift – transparent und ohne Aufwand für Sie.

Ohne Rechtsschutz

Auch ohne Versicherung ist eine erste rechtliche Einordnung sinnvoll und möglich. Wir sprechen offen darüber, welcher Aufwand realistisch ist und ob sich ein Vorgehen aus wirtschaftlicher Sicht lohnt. Sie erhalten eine klare Einschätzung – ohne Verpflichtung und ohne unnötige Schritte.

So geht es jetzt weiter

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Sie entscheiden, wie Sie Kontakt aufnehmen möchten. Entweder sprechen Sie direkt telefonisch mit uns oder hinterlassen eine Rückrufbitte.

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Wir prüfen anhand Ihrer Schilderung den Zugang der Kündigung, relevante Fristen und mögliche Risiken. Sie erhalten eine klare erste Einschätzung Ihrer Situation.

Klare Einordnung &
nächster Schritt

Wir sagen Ihnen, welcher Schritt jetzt sinnvoll ist. Sie wissen danach, welche Optionen realistisch sind und worauf Sie achten müssen.

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Wie wir Sie nach einer Kündigung konkret unterstützen

Kündigung anfechten

Für wen das sinnvoll ist 

Eine Anfechtung kommt vor allem dann in Betracht, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz behalten möchten oder wenn Zweifel bestehen, ob die Kündigung rechtlich korrekt ausgesprochen wurde. 

Was realistische Ziele sind 

Je nach Ausgangslage kann das Ziel die Weiterbeschäftigung sein, ein gerichtlicher Vergleich oder deutlich verbesserte Konditionen im Rahmen einer Beendigung. 

Typische Arbeitgeberfehler 

In der Praxis sind Kündigungen nicht immer sauber begründet oder formal korrekt. Wir prüfen, ob im konkreten Fall Ansatzpunkte für eine Anfechtung bestehen.

Abfindung verhandeln

Wann das der richtige Weg ist 

Eine Abfindung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn eine Rückkehr in den Betrieb nicht gewünscht ist oder wenn eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses – etwa über einen Aufhebungsvertrag – im Raum steht. 

Wovon die Höhe abhängt

Entscheidend sind unter anderem Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten, rechtliche Risiken für den Arbeitgeber und der Verlauf des Verfahrens. 

Realistischer Erwartungsrahmen 

Abfindungen bewegen sich in Spannen, nicht in Garantien. Unsere Aufgabe ist es, Ihre Verhandlungsposition realistisch einzuschätzen und strategisch zu nutzen.


Ihre Ansprechpartner im Arbeitsrecht

In unserem Arbeitsrechtsteam arbeiten mehrere Fachanwälte und spezialisierte Rechtsanwälte für Arbeitsrecht. Wir stellen Ihnen einen festen Ansprechpartner zur Seite, der Ihren Fall eigenständig betreut und Sie klar durch die nächsten Schritte führt.

Dr. Nils Bronhofer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
und Fachanwalt für Strafrecht

Isabel Kleiner

Rechtsanwältin
und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Joshua Mauritz, LL.M.

Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Till Hardeweg

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Was unsere Mandanten nach einer Kündigung berichten

„Jeder, der mal eine Kündigung erhalten hat, weiß was einem da durch den Kopf geht. Herr Mauritz hat für mich nicht nur das Beste rausgeholt, sondern mir mit seiner angenehmen, pragmatischen Art auch sämtliche Ängste und Sorgen genommen. Uneingeschränkter Empfehlung!“ 

 — Arbeitnehmer, München
 

„RA Dr. Bronhofer hat mich in einem Kündigungsrechtsstreit sehr erfolgreich und effizient mit hervorragendem Ergebnis vertreten. Er war immer erreichbar und ich habe mich immer gut aufgehoben gefühlt.“ 

 — Arbeitnehmer, München
 

„Dr. Bronhofer hat mich als Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingten Kündigung sehr gut vertreten. Er hat mir mit seiner umfangreichen Sachkenntnis und wertvollen Tipps geholfen, eine außergerichtliche Lösung zu finden, die für mich mehr als annehmbar war. Dabei war er immer gut zu erreichen und hat zeitnah geantwortet. Was mein Arbeitszeugnis angeht waren seine Vorschläge mehr als wertvoll.“ 

 — Arbeitnehmerin, München

Häufige Fragen zur Kündigung

Nicht jede Kündigung ist automatisch wirksam. Damit eine Kündigung Bestand hat, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem die richtige Form, eine nachvollziehbare Begründung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Fehler kommen in der Praxis häufig vor. Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.

Die wichtigste Frist beginnt sofort zu laufen. Nach Zugang der Kündigung bleiben Ihnen in der Regel nur drei Wochen, um rechtlich dagegen vorzugehen. Zusätzlich sollten Sie sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Das muss in der Regel spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Wenn die Kündigung kurzfristiger erfolgt, dann sogar innerhalb von drei Tagen, nachdem Sie das Kündigungsschreiben erhalten haben. Wenn Sie diese Frist versäumen, riskieren Sie Nachteile beim Arbeitslosengeld.

In der Regel drei Wochen. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt meist 21 Tage ab Zugang der Kündigung. Wenn Sie diese Frist versäumen, gilt die Kündigung in vielen Fällen als wirksam, selbst wenn sie eigentlich angreifbar gewesen wäre.

Eine Kündigung kann unwirksam sein, wenn gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten wurden. Typische Ursachen sind formale Fehler, fehlende oder nicht ausreichende Kündigungsgründe oder Verstöße gegen den Kündigungsschutz. Auch besondere Schutzvorschriften, etwa bei bestimmten Personengruppen, können eine Rolle spielen.

Einen automatischen Anspruch haben Sie in der Regel nicht. Abfindungen entstehen meist durch Verhandlungen oder im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens. Ob eine Abfindung gezahlt wird, hängt stark davon ab, wie angreifbar die Kündigung ist und wie hoch das Risiko für den Arbeitgeber ist.

Eine feste Höhe gibt es nicht. Oft wird als grobe Orientierung ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr genannt. Dieser Wert ist jedoch nur ein Richtwert. Je nach Situation kann die Abfindung deutlich höher oder auch niedriger ausfallen.

Ja, das ist möglich. Der Arbeitgeber kann Sie unter bestimmten Voraussetzungen freistellen. Dabei stellt sich die Frage, ob die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich erfolgt und wie mit Resturlaub und Überstunden umgegangen wird. Diese Punkte sollten Sie genau prüfen lassen.

Das hängt vom Einzelfall ab. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber erhalten Sie in der Regel Arbeitslosengeld, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Probleme können entstehen, wenn Ihr Verhalten Anlass für die Kündigung war oder Sie Fristen nicht eingehalten haben.

Nein. Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung und wird auch ohne Unterschrift wirksam. Eine Unterschrift bestätigt höchstens den Erhalt, ist aber nicht erforderlich.

Zu lange warten. Viele reagieren erst spät oder gar nicht. Wenn Sie Fristen versäumen oder vorschnell Entscheidungen treffen, verlieren Sie oft wichtige Chancen. Die ersten Tage nach Zugang der Kündigung sind entscheidend dafür, wie Ihr Fall am Ende ausgeht.

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Wir melden uns zum gewünschten Zeitpunkt und besprechen Ihre Situation persönlich.


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