ANWALT FÜR AUFHEBUNGSVERTRAG IN MÜNCHEN

Abfindung klären, Sperrzeit vermeiden – vor der Unterschrift.
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Bei einem Aufhebungsvertrag entscheidet die Unterschrift sofort über Rechte, Geld und Arbeitslosengeld. Als Anwälte für Aufhebungsverträge in München prüfen wir vor der Unterzeichnung Risiken, Klauseln und rechtliche Folgen – insbesondere Abfindung, Sperrzeit und Zeugnis – und zeigen, welche Anpassungen sinnvoll sind.

Was bei einem Aufhebungsvertrag jetzt entscheidend ist

  • Sofort wirksam: Ein Aufhebungsvertrag gilt unmittelbar mit Unterschrift 
     
  • Keine Fristen: Entscheidungen sind später kaum korrigierbar 
     
  • Sperrzeit häufig: Arbeitslosengeld kann bis zu 12 Wochen entfallen 
     
  • Abfindung ist Verhandlung: Höhe hängt von Risiko und Strategie ab 
     
  • Nichts unterschreiben: Vorher rechtlich einordnen lassen

Ihre nächsten Schritte bei einem Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag prüfen

Wir prüfen Risiken, Klauseln und Folgen für Arbeitslosengeld und Zeugnis.

Abfindung verhandeln

Höhe und Bedingungen sind Verhandlungssache – nicht automatisch fair.

Sperrzeit vermeiden

Fehler im Vertrag führen häufig zu einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen.

Die Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag

 

Ein Aufhebungsvertrag gilt sofort, sobald er unterschrieben ist. Mit der Unterschrift entfallen der Kündigungsschutz und zentrale Verhandlungsmöglichkeiten. Wer zu früh unterschreibt, gibt damit Einfluss auf Abfindung, Zeugnis und weitere Konditionen aus der Hand.

Deshalb sollte ein Aufhebungsvertrag immer vor der Unterschrift rechtlich geprüft werden.

 

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Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach einem Aufhebungsvertrag

Warum eine Sperrzeit drohen kann

Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, gilt gegenüber der Agentur für Arbeit häufig als selbst an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beteiligt. Folge ist oft eine Sperre beim Arbeitslosengeld für bis zu zwölf Wochen. 

Ob es zu einer Sperrzeit kommt, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind die Gründe für den Aufhebungsvertrag, seine konkrete Ausgestaltung und ob andernfalls eine rechtmäßige Kündigung gedroht hätte.

Wann sich eine Sperrzeit vermeiden lässt

Eine Sperrzeit ist kein Automatismus. In vielen Fällen lässt sie sich durch eine saubere rechtliche Gestaltung vermeiden oder zumindest abmildern. Entscheidend ist, dass der Aufhebungsvertrag vor der Unterzeichnung richtig eingeordnet und – wenn möglich – entsprechend angepasst wird. 

Wird erst nach der Unterschrift geprüft, sind Korrekturen in der Regel nicht mehr möglich. Deshalb sollte die Frage der Sperrzeit immer vorab geklärt werden.

Diese Fehler sollten Sie jetzt auf keinen Fall machen

Unterschreiben Sie nichts, bevor wir die Situation eingeordnet haben.

Erklären Sie nichts vorschnell per WhatsApp, E-Mail oder Telefon.

Verhandeln Sie nicht selbst, bevor der Aufhebungsvertrag geprüft wurde.

Kosten & Rechtsschutz

Kosten klären wir früh. Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung.

Mit Rechtsschutz

Bei Aufhebungsverträgen ist der Versicherungsschutz häufig vom Einzelfall abhängig. Entscheidend sind die konkrete Police, der Beginn des Versicherungsschutzes und mögliche Selbstbeteiligungen. Wir prüfen, ob und in welchem Umfang Ihre Rechtsschutzversicherung greift –ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Ohne Rechtsschutz

Auch ohne Versicherung ist eine rechtliche Einordnung sinnvoll und möglich. Wir sprechen offen darüber, welcher Aufwand realistisch ist und ob sich ein Vorgehen aus wirtschaftlicher Sicht lohnt. Sie erhalten eine klare Einschätzung – ohne Verpflichtung und ohne unnötige Schritte.

So geht es jetzt weiter

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Sie entscheiden, wie Sie Kontakt aufnehmen möchten. Entweder sprechen Sie direkt telefonisch mit uns oder hinterlassen eine Rückrufbitte.

Kurztermin
(10–15 Minuten)

Sie schildern Ihre Situation und den vorliegenden Aufhebungsvertrag. Wir ordnen die rechtliche Ausgangslage ein und prüfen Risiken, Klauseln und Folgen.

Klare Einordnung &
nächster Schritt

Sie wissen danach, ob und wie der Aufhebungsvertrag angepasst werden sollte, welche Risiken bestehen und worauf Sie vor einer Unterschrift achten müssen.

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Wie wir Sie bei einem Aufhebungsvertrag konkret unterstützen

Aufhebungsvertrag prüfen

Geprüft werden insbesondere Abfindung und Zahlungsmodalitäten, Beendigungsdatum, Freistellung, Zeugnisregelungen, Wettbewerbsverbote sowie mögliche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld. Entscheidend ist, ob Formulierungen rechtliche oder finanzielle Nachteile auslösen und ob Anpassungen vor der Unterschrift sinnvoll sind.

Abfindung verhandeln

Die Höhe einer Abfindung ist Verhandlungssache. Maßgebliche Faktoren sind unter anderem Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Position im Unternehmen, rechtliche Risiken für den Arbeitgeber, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und der zeitliche Druck. Einen automatischen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht.


Ihre Ansprechpartner im Arbeitsrecht

In unserem Arbeitsrechtsteam arbeiten mehrere Fachanwälte und spezialisierte Rechtsanwälte für Arbeitsrecht. Wir stellen Ihnen einen festen Ansprechpartner zur Seite, der Ihren Fall eigenständig betreut und Sie klar durch die nächsten Schritte führt.

Dr. Nils Bronhofer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
und Fachanwalt für Strafrecht

Isabel Kleiner

Rechtsanwältin
und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Joshua Mauritz, LL.M.

Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Till Hardeweg

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Was unsere Mandanten nach einem Aufhebungsvertrag berichten

„Ich habe Frau Kleiner als sehr kompetente Anwältin kennengelernt. Es ging um einen Aufhebungsvertrag. Alle von ihr vorgeschlagenen Punkte wurden seitens meines Arbeitgebers akzeptiert. Was mir besonders gut gefallen hat, war ihr schneller Rückruf und die schnelle Terminfindung sowie die Einschätzung der Sachlage, was geht - was geht nicht. Ich kann Frau Kleiner absolut weiterempfehlen und würde mich jederzeit wieder an sie wenden.“ 

 — Arbeitnehmer, München
 

„Frau Rechtsanwältin Kleiner ist nicht nur eine äußerst kommunikative und empathische Person, sondern vor allem eine exzellente Fachanwältin im Bereich Arbeitsrecht. Den mir vorgelegten Aufhebungsvertrag hat sie äußerst sorgfältig geprüft und anschließend alle möglichen Handlungsoptionen (z. B. im Falle einer Ablehnung der Unterzeichnung) aufgezeigt sowie konkrete Ansatzpunkte für die Verhandlung der Bedingungen erläutert. Dank ihres intensiven und äußerst professionellen Austauschs mit dem Arbeitgeber konnte sie wesentlich bessere Abfindungsbedingungen für mich erzielen. Während des gesamten Verfahrens hatte ich stets das Gefühl, dass Frau Kleiner den Überblick behält und mich gleichzeitig kontinuierlich informiert. Ohne jeden Zweifel kann ich Frau Rechtsanwältin Kleiner uneingeschränkt weiterempfehlen!“ 

 — Arbeitnehmerin, München

„Ich habe Herrn Joshua Mauritz im Rahmen der Verhandlung meines Aufhebungsvertrags nach einer betriebsbedingten Kündigung konsultiert und war äußerst zufrieden mit seiner Unterstützung. Er hat sich von Anfang an viel Zeit genommen, meine Situation genau zu verstehen, und ist gezielt auf meine Bedürfnisse und Erwartungen eingegangen. Außerdem spricht er ausgezeichnet Englisch, was für mich als Nicht-Muttersprachler sehr hilfreich war und die Kommunikation deutlich erleichtert hat. Ich kann Herrn Mauritz uneingeschränkt weiterempfehlen und würde jederzeit wieder mit ihm zusammenarbeiten.“ 

 — Arbeitnehmer, München
 

Häufige Fragen zum Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren gemeinsam, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt endet. Im Unterschied zur Kündigung gibt es keine einseitige Entscheidung, sondern eine Vereinbarung, die beide Seiten unterschreiben.

Nein. Es besteht keinerlei Pflicht zur Unterschrift. Ein Aufhebungsvertrag wird nur wirksam, wenn beide Seiten zustimmen. Wer unterschreibt, entscheidet aktiv über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Lassen Sie deshalb vor einer Unterschrift immer prüfen, welche Folgen damit verbunden sind.

Der größte Nachteil betrifft meist das Arbeitslosengeld. Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit führen, weil Sie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aktiv mitveranlasst haben. Zusätzlich kann sich der Beginn des Arbeitslosengeldes verschieben, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Aufhebungsvertrag früher endet als bei einer normalen Kündigung. Außerdem entfällt die Möglichkeit, eine Kündigung rechtlich überprüfen zu lassen, weil gar keine Kündigung ausgesprochen wird.

Oft ja, aber nicht automatisch. Viele Aufhebungsverträge enthalten eine Abfindung, weil der Arbeitgeber ein Risiko vermeiden oder eine schnelle Lösung erreichen will. Ein Anspruch besteht jedoch nicht. Ob eine Abfindung gezahlt wird und wie hoch sie ausfällt, hängt vor allem davon ab, wie stark Ihre Verhandlungsposition ist.

Eine feste Höhe gibt es nicht. Häufig wird als Orientierung ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr genannt, aber das ist nur ein grober Richtwert. Je nach Ausgangslage, Risiko für den Arbeitgeber und Verhandlung kann die Abfindung deutlich darüber oder darunter liegen.

In der Regel nein. Ein einmal unterschriebener Aufhebungsvertrag ist grundsätzlich bindend. Ein Widerruf ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Vertrag unter Druck, Täuschung oder in einer besonderen Überrumpelungssituation zustande gekommen ist.

Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit führen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob Sie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses selbst mitverursacht haben. Ist das der Fall, kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen eintreten. Zusätzlich kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld vorübergehend ruhen, wenn Kündigungsfristen nicht eingehalten wurden.

Das hängt vom Einzelfall ab. Ein Aufhebungsvertrag kann Vorteile bieten, etwa eine schnellere Trennung, eine Abfindung oder ein besseres Zeugnis. Gleichzeitig entfallen Schutzmechanismen wie Kündigungsfristen und Kündigungsschutz. Ob ein Aufhebungsvertrag sinnvoll ist, hängt davon ab, wie stark Ihre Position ist und welche Alternativen Sie haben.

Wichtig sind vor allem das Beendigungsdatum, eine mögliche Abfindung, Freistellung, Resturlaub, Bonuszahlungen, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und offene Ansprüche. Zusätzlich sollten Sie prüfen lassen, ob einzelne Regelungen im Aufhebungsvertrag Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben können.

Voreiliges Unterschreiben. Viele Aufhebungsverträge werden mit Zeitdruck vorgelegt. Wenn Sie sofort unterschreiben, verzichten Sie oft auf bessere Konditionen oder übersehen Risiken beim Arbeitslosengeld. Die ersten Stunden nach Vorlage des Vertrags entscheiden häufig darüber, wie gut das Ergebnis am Ende ist.

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Wir melden uns zum gewünschten Zeitpunkt und besprechen Ihre Situation persönlich.


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Wir versuchen, Ihren Wunsch zu berücksichtigen.

Beim Aufhebungsvertrag entscheidet die Unterschrift

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