
ANWALT FÜR AUFHEBUNGSVERTRAG IN MÜNCHEN
Abfindung klären, Sperrzeit vermeiden – vor der Unterschrift.

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ISO 9001:2015-Zertifizierung
Bei einem Aufhebungsvertrag entscheidet die Unterschrift sofort über Rechte, Geld und Arbeitslosengeld. Als Anwälte für Aufhebungsverträge in München prüfen wir vor der Unterzeichnung Risiken, Klauseln und rechtliche Folgen – insbesondere Abfindung, Sperrzeit und Zeugnis – und zeigen, welche Anpassungen sinnvoll sind.
Was bei einem Aufhebungsvertrag jetzt entscheidend ist
- Sofort wirksam: Ein Aufhebungsvertrag gilt unmittelbar mit Unterschrift
- Keine Fristen: Entscheidungen sind später kaum korrigierbar
- Sperrzeit häufig: Arbeitslosengeld kann bis zu 12 Wochen entfallen
- Abfindung ist Verhandlung: Höhe hängt von Risiko und Strategie ab
- Nichts unterschreiben: Vorher rechtlich einordnen lassen
Ihre nächsten Schritte bei einem Aufhebungsvertrag
Aufhebungsvertrag prüfen
Wir prüfen Risiken, Klauseln und Folgen für Arbeitslosengeld und Zeugnis.
Abfindung verhandeln
Höhe und Bedingungen sind Verhandlungssache – nicht automatisch fair.
Sperrzeit vermeiden
Fehler im Vertrag führen häufig zu einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen.
Die Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag gilt sofort, sobald er unterschrieben ist. Mit der Unterschrift entfallen der Kündigungsschutz und zentrale Verhandlungsmöglichkeiten. Wer zu früh unterschreibt, gibt damit Einfluss auf Abfindung, Zeugnis und weitere Konditionen aus der Hand.
Deshalb sollte ein Aufhebungsvertrag immer vor der Unterschrift rechtlich geprüft werden.
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Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach einem Aufhebungsvertrag
Warum eine Sperrzeit drohen kann
Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, gilt gegenüber der Agentur für Arbeit häufig als selbst an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beteiligt. Folge ist oft eine Sperre beim Arbeitslosengeld für bis zu zwölf Wochen.
Ob es zu einer Sperrzeit kommt, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind die Gründe für den Aufhebungsvertrag, seine konkrete Ausgestaltung und ob andernfalls eine rechtmäßige Kündigung gedroht hätte.
Wann sich eine Sperrzeit vermeiden lässt
Eine Sperrzeit ist kein Automatismus. In vielen Fällen lässt sie sich durch eine saubere rechtliche Gestaltung vermeiden oder zumindest abmildern. Entscheidend ist, dass der Aufhebungsvertrag vor der Unterzeichnung richtig eingeordnet und – wenn möglich – entsprechend angepasst wird.
Wird erst nach der Unterschrift geprüft, sind Korrekturen in der Regel nicht mehr möglich. Deshalb sollte die Frage der Sperrzeit immer vorab geklärt werden.
Diese Fehler sollten Sie jetzt auf keinen Fall machen
Unterschreiben Sie nichts, bevor wir die Situation eingeordnet haben.
Erklären Sie nichts vorschnell per WhatsApp, E-Mail oder Telefon.
Verhandeln Sie nicht selbst, bevor der Aufhebungsvertrag geprüft wurde.
Kosten & Rechtsschutz
Kosten klären wir früh. Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung.
Mit Rechtsschutz
Bei Aufhebungsverträgen ist der Versicherungsschutz häufig vom Einzelfall abhängig. Entscheidend sind die konkrete Police, der Beginn des Versicherungsschutzes und mögliche Selbstbeteiligungen. Wir prüfen, ob und in welchem Umfang Ihre Rechtsschutzversicherung greift –ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.
Ohne Rechtsschutz
Auch ohne Versicherung ist eine rechtliche Einordnung sinnvoll und möglich. Wir sprechen offen darüber, welcher Aufwand realistisch ist und ob sich ein Vorgehen aus wirtschaftlicher Sicht lohnt. Sie erhalten eine klare Einschätzung – ohne Verpflichtung und ohne unnötige Schritte.
So geht es jetzt weiter
Jetzt anrufen oder
Rückruf anfordern
Sie entscheiden, wie Sie Kontakt aufnehmen möchten. Entweder sprechen Sie direkt telefonisch mit uns oder hinterlassen eine Rückrufbitte.
Kurztermin
(10–15 Minuten)
Sie schildern Ihre Situation und den vorliegenden Aufhebungsvertrag. Wir ordnen die rechtliche Ausgangslage ein und prüfen Risiken, Klauseln und Folgen.
Klare Einordnung &
nächster Schritt
Sie wissen danach, ob und wie der Aufhebungsvertrag angepasst werden sollte, welche Risiken bestehen und worauf Sie vor einer Unterschrift achten müssen.
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Wie wir Sie bei einem Aufhebungsvertrag konkret unterstützen
Aufhebungsvertrag prüfen
Geprüft werden insbesondere Abfindung und Zahlungsmodalitäten, Beendigungsdatum, Freistellung, Zeugnisregelungen, Wettbewerbsverbote sowie mögliche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld. Entscheidend ist, ob Formulierungen rechtliche oder finanzielle Nachteile auslösen und ob Anpassungen vor der Unterschrift sinnvoll sind.
Abfindung verhandeln
Die Höhe einer Abfindung ist Verhandlungssache. Maßgebliche Faktoren sind unter anderem Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Position im Unternehmen, rechtliche Risiken für den Arbeitgeber, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und der zeitliche Druck. Einen automatischen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht.
Ihre Ansprechpartner im Arbeitsrecht
In unserem Arbeitsrechtsteam arbeiten mehrere Fachanwälte und spezialisierte Rechtsanwälte für Arbeitsrecht. Wir stellen Ihnen einen festen Ansprechpartner zur Seite, der Ihren Fall eigenständig betreut und Sie klar durch die nächsten Schritte führt.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
und Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwältin
und Fachanwältin für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Was unsere Mandanten nach einem Aufhebungsvertrag berichten
„Ich habe Frau Kleiner als sehr kompetente Anwältin kennengelernt. Es ging um einen Aufhebungsvertrag. Alle von ihr vorgeschlagenen Punkte wurden seitens meines Arbeitgebers akzeptiert. Was mir besonders gut gefallen hat, war ihr schneller Rückruf und die schnelle Terminfindung sowie die Einschätzung der Sachlage, was geht - was geht nicht. Ich kann Frau Kleiner absolut weiterempfehlen und würde mich jederzeit wieder an sie wenden.“
— Arbeitnehmer, München
„Frau Rechtsanwältin Kleiner ist nicht nur eine äußerst kommunikative und empathische Person, sondern vor allem eine exzellente Fachanwältin im Bereich Arbeitsrecht. Den mir vorgelegten Aufhebungsvertrag hat sie äußerst sorgfältig geprüft und anschließend alle möglichen Handlungsoptionen (z. B. im Falle einer Ablehnung der Unterzeichnung) aufgezeigt sowie konkrete Ansatzpunkte für die Verhandlung der Bedingungen erläutert. Dank ihres intensiven und äußerst professionellen Austauschs mit dem Arbeitgeber konnte sie wesentlich bessere Abfindungsbedingungen für mich erzielen. Während des gesamten Verfahrens hatte ich stets das Gefühl, dass Frau Kleiner den Überblick behält und mich gleichzeitig kontinuierlich informiert. Ohne jeden Zweifel kann ich Frau Rechtsanwältin Kleiner uneingeschränkt weiterempfehlen!“
— Arbeitnehmerin, München
„Ich habe Herrn Joshua Mauritz im Rahmen der Verhandlung meines Aufhebungsvertrags nach einer betriebsbedingten Kündigung konsultiert und war äußerst zufrieden mit seiner Unterstützung. Er hat sich von Anfang an viel Zeit genommen, meine Situation genau zu verstehen, und ist gezielt auf meine Bedürfnisse und Erwartungen eingegangen. Außerdem spricht er ausgezeichnet Englisch, was für mich als Nicht-Muttersprachler sehr hilfreich war und die Kommunikation deutlich erleichtert hat. Ich kann Herrn Mauritz uneingeschränkt weiterempfehlen und würde jederzeit wieder mit ihm zusammenarbeiten.“
— Arbeitnehmer, München
Häufige Fragen zum Aufhebungsvertrag
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Wir melden uns zum gewünschten Zeitpunkt und besprechen Ihre Situation persönlich.
Beim Aufhebungsvertrag entscheidet die Unterschrift
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