ANWALT FÜR ABFINDUNG IN MÜNCHEN

Abfindung bekommen · Maximum herausholen
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Bei einer Abfindung geht es darum, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Trennung wirtschaftlich sinnvoll verhandelt werden kann. Als Anwälte für Abfindungen in München prüfen wir, ob und in welcher Höhe eine Abfindung realistisch durchsetzbar ist und wie sich die eigene Verhandlungsposition optimal nutzen lässt.

Was bei einer Abfindung jetzt entscheidend ist

  • Kein Anspruch: Eine Abfindung entsteht in der Regel durch Verhandlung, nicht automatisch.
     
  • Risiko entscheidet: Die Höhe hängt vom rechtlichen Risiko des Arbeitgebers ab, nicht von festen Formeln.
     
  • Timing ist kritisch: Gespräche zur falschen Zeit schwächen die Verhandlungsposition dauerhaft.
     
  • Strategie vor Gesprächen: Wer ohne Einordnung verhandelt, verschenkt oft Geld.
     
  • Kosten früh klären: Rechtsschutz ist häufig möglich, sonst klare wirtschaftliche Einschätzung.

Ihre nächsten Schritte bei einer Abfindung

Ausgangslage prüfen

Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Trennungsgespräch. Entscheidend ist das Kündigungsrisiko des Arbeitgebers.

Abfindung verhandeln

Höhe und Bedingungen sind Verhandlungssache. Entscheidend sind Risiko, Timing und Strategie – nicht feste Formeln.

Fehler vermeiden

Zu frühe Gespräche, falsche Zusagen oder unklare Ziele schwächen die Verhandlungsposition.

Verhandlungen zur Abfindung – der richtige Zeitpunkt

 

Eine Abfindung wird meist im Zusammenhang mit einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag verhandelt. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Wer zu früh oder ohne rechtliche Einordnung verhandelt, schwächt seine Position.

Ist die Ausgangslage einmal festgelegt, lassen sich Höhe und Bedingungen oft nur noch begrenzt beeinflussen.

 

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Sperrzeit beim Arbeitslosengeld trotz Abfindung?

Warum eine Sperrzeit drohen kann

Abfindungen führen nicht automatisch zu einer Sperrzeit. Problematisch wird, wenn die Abfindung im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag oder einer freiwilligen Mitwirkung an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht. Entscheidend ist nicht die Zahlung selbst, sondern die rechtliche Einordnung.

Wann sich eine Sperrzeit vermeiden lässt

Ob eine Sperrzeit verhängt wird, hängt von der Ausgangslage und der vertraglichen Gestaltung ab. In vielen Fällen lässt sich eine Sperrzeit vermeiden oder abmildern – vorausgesetzt, die Abfindung wird vorab rechtlich eingeordnet. Nachträgliche Korrekturen sind meist nicht mehr möglich.

Diese Fehler sollten Sie jetzt auf keinen Fall machen

Unterschreiben Sie nichts, bevor die Verhandlungsposition geklärt ist.  Mit einer Unterschrift werden Spielräume oft endgültig geschlossen.

Nennen Sie keine Beträge vorschnell – per WhatsApp, E-Mail oder Telefon. Unüberlegte Aussagen schwächen die eigene Position in Verhandlungen.

Verhandeln Sie nicht selbst, ohne rechtliche Einordnung vom Profi. Falsches Timing oder falsche Argumente kosten häufig Geld.

Kosten & Rechtsschutz

Kosten klären wir früh. Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung.

Mit Rechtsschutz

Bei Abfindungsverhandlungen ist der Versicherungsschutz vom Einzelfall abhängig. Entscheidend sind die Police, der Beginn des Versicherungsschutzes und der rechtliche Zusammenhang mit Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Wir prüfen, ob und in welchem Umfang Ihre Rechtsschutzversicherung greift.

Ohne Rechtsschutz

Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist eine rechtliche Einordnung möglich. Entscheidend sind der erforderliche Aufwand, die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit eines Vorgehens und die realistischen Erfolgsaussichten. Wir prüfen, ob und in welchem Umfang ein Vorgehen sinnvoll ist und welche nächsten Schritte wirtschaftlich vertretbar sind.

So geht es jetzt weiter

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(10–15 Minuten)

Wir ordnen Ihre Situation rechtlich ein und prüfen, welches Risiko der Arbeitgeber trägt und welcher Spielraum realistisch besteht.

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nächster Schritt

Wir sagen Ihnen, welcher Schritt sinnvoll ist und wie es weitergeht. Sie wissen danach, was realistisch ist und worauf es ankommt.

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Wie wir Sie bei einer Abfindung konkret unterstützen

Grundlage schaffen

Eine Abfindung entsteht, wenn der Arbeitgeber ein rechtliches oder wirtschaftliches Risiko vermeiden will – etwa im Zusammenhang mit einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag. Wir prüfen, wie angreifbar eine Beendigung wäre und wo für den Arbeitgeber Risiken entstehen, die eine Abfindung überhaupt erst möglich machen.

Abfindung maximieren

Die Höhe einer Abfindung ist Verhandlungssache. Maßgeblich sind unter anderem Kündigungsrisiken, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Position, wirtschaftliche Interessen des Arbeitgebers und der zeitliche Druck. Wir setzen genau dort an, wo für den Arbeitgeber Risiken entstehen – und nutzen diese konsequent in der Verhandlung.


Ihre Ansprechpartner im Arbeitsrecht

In unserem Arbeitsrechtsteam arbeiten mehrere Fachanwälte und spezialisierte Rechtsanwälte für Arbeitsrecht. Wir stellen Ihnen einen festen Ansprechpartner zur Seite, der Ihren Fall eigenständig betreut und Sie klar durch die nächsten Schritte führt.

Dr. Nils Bronhofer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
und Fachanwalt für Strafrecht

Isabel Kleiner

Rechtsanwältin
und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Joshua Mauritz, LL.M.

Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Till Hardeweg

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Was unsere Mandanten nach einer Abfindung berichten

„hatte eine sehr gute Erfahrung mit der Praxisgruppe Arbeitsrecht. 4 Arbeitsrechtsanwälte um Dr Nils Bronhofer haben mir meiner Kündigung sehr zufriedenstellend geholfen: bin sehr zufrieden mit der Abfindung und der verlängerten Freistellung..im Zeugnis konnten wir die Formulierung aufnehmen, dass ich das Arbeitsverhältnis beendet habe - das hilft beim Bewerben. Weiter so "Bronhofer Arbeitsrecht"!“ 

 — Arbeitnehmerin, München
 

„Herr Mauritz hat mich im Rahmen einer Abfindungsverhandlung vertreten. Für die Beratung hat er sich wirklich sehr viel Zeit genommen. Seine Erläuterungen zu den verschiedenen Optionen und seine Beratung waren jederzeit verständlich und nachvollziehbar. Ich habe mich in dieser für mich schwierigen Phase immer sehr gut aufgehoben gefühlt. Für die exzellente Unterstützung bedanke ich mich herzlich.“ 

 — Arbeitnehmer, München

„Ich hätte nie gedacht, dass eine Abfindung so schnell und fair verhandelt werden kann – doch Herr Rechtsanwalt Mauritz hat meine Erwartungen nicht nur übertroffen, sondern mir maximale Sicherheit und Klarheit verschafft. Mit blitzschnellen Reaktionszeiten – Antworten oft noch am selben Tag – schafft er Vertrauen und lässt Sorgen erst gar nicht aufkommen. Sein strategisches Know-how, die präzise Einschätzung der Erfolgschancen und eine punktgenaue Argumentation führten dazu, dass ich weit mehr erreicht habe, als die Gegenseite je bieten wollte. Fachlich absolut kompetent, dabei stets menschlich und verständnisvoll, fühlte ich mich vom ersten Gespräch an bestens aufgehoben. Dank seiner Expertise konnte ich eine Abfindung erzielen, die meine finanziellen Sorgen vollständig klärt und mir den Rücken für einen echten Neustart freihält. Wer im Arbeitsrecht wirklich das Maximum herausholen will, ist bei ihm in den besten Händen – absolute Empfehlung!“ 

 — Arbeitnehmerin, München
 

Häufige Fragen zur Abfindung

Eine Abfindung ist keine Selbstverständlichkeit. Eine Abfindung entsteht oft dann, wenn der Arbeitgeber ein rechtliches oder wirtschaftliches Risiko vermeiden will, etwa nach einer angreifbaren Kündigung oder im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag. Ob überhaupt eine Abfindung erreichbar ist, hängt deshalb vor allem davon ab, wie stark die eigene Verhandlungsposition im konkreten Fall ist. Ein automatischer Anspruch auf Abfindung besteht nur in besonderen Ausnahmen (§ 1a KSchG oder Sozialplan).

In den meisten Fällen nicht. Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Eine bekannte Ausnahme ist die betriebsbedingte Kündigung nach § 1a KSchG. Dafür muss der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben ausdrücklich eine Abfindung anbieten und darauf hinweisen, dass die Zahlung erfolgt, wenn keine Kündigungsschutzklage erhoben wird.

Eine feste Summe für Abfindungen gibt es nicht. Als grobe Orientierung gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Diese Formel stammt aus § 1a KSchG und ist ein bekannter Richtwert, aber keine allgemeingültige Regel für jeden Fall. Je nach Risiko für den Arbeitgeber, Dauer des Arbeitsverhältnisses, Gehalt und Verhandlungssituation kann die Abfindung niedriger oder auch deutlich höher ausfallen.

Eine gute Abfindung ist nicht einfach irgendeine möglichst hohe Zahl. Entscheidend ist, ob das Angebot zur rechtlichen Ausgangslage passt. Wenn die Kündigung schwach ist oder dem Arbeitgeber im Streit erhebliche Nachteile drohen, ist oft mehr drin als ein Standardangebot. Gleichzeitig sollten Sie sich nicht nur auf die Summe konzentrieren, sondern auch auf Themen wie Freistellung, Zeugnis, Resturlaub, Bonusansprüche und die Folgen für das Arbeitslosengeld. Die richtige Bewertung hängt immer vom Gesamtpaket ab.

Wichtig sind vor allem die Angreifbarkeit der Kündigung, die Dauer der Beschäftigung, das Bruttogehalt, die Position im Unternehmen und der wirtschaftliche Druck auf den Arbeitgeber. Hinzu kommen praktische Punkte wie der Zeitpunkt der Verhandlung, die Bereitschaft beider Seiten zu einer schnellen Einigung und die Frage, welche weiteren Regelungen mitverhandelt werden. Eine Abfindung entsteht deshalb nicht nach Schema F, sondern aus der konkreten Stärke des Einzelfalls.

Der größte Fehler liegt oft darin, zu früh zu unterschreiben oder vorschnell ein Angebot zu akzeptieren. Lassen Sie eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erst sauber prüfen – das eröffnet oft zusätzliche Angriffspunkte und damit bessere Verhandlungsmöglichkeiten. Eine höhere Abfindung entsteht meist nicht durch Härte, sondern durch eine stärkere rechtliche Ausgangsposition, gutes Timing und eine saubere Verhandlung. Gerade die ersten Schritte nach Zugang der Kündigung entscheiden oft darüber, wie viel am Ende realistisch durchsetzbar ist.

Ja, sehr häufig sogar. Viele Abfindungen werden im Rahmen eines Aufhebungsvertrags vereinbart. Genau hier ist aber Vorsicht geboten. Ein Aufhebungsvertrag kann dazu führen, dass kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Das passiert vor allem in zwei Fällen: 

  • wenn der Eindruck entsteht, dass das Arbeitsverhältnis freiwillig beendet wurde
  • wenn die reguläre Kündigungsfrist nicht eingehalten wird 

Dann kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen oder den Beginn der Zahlung nach hinten verschieben. Deshalb sollten Sie vor einer Unterschrift nicht nur die Höhe der Abfindung prüfen lassen, sondern das gesamte Risiko.

Normalerweise nicht. Wenn Sie selbst kündigen, haben Sie in aller Regel keinen Anspruch auf eine Abfindung. Eine Zahlung kommt hier nur ausnahmsweise in Betracht, etwa wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer parallel eine einvernehmliche Lösung verhandeln. In der Praxis kommt es deutlich häufiger bei Arbeitgeberkündigungen oder bei Aufhebungsverträgen zur Zahlung einer Abfindung.

Eine Abfindung bedeutet nicht automatisch, dass Sie kein Arbeitslosengeld erhalten. Problematisch wird es vor allem bei Aufhebungsverträgen, Eigenkündigungen oder wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist endet. Dann kann es zu einer Sperrzeit oder zu einem Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld kommen. Die Bundesagentur für Arbeit weist ausdrücklich darauf hin, dass der Beginn der Zahlung hinausgeschoben werden kann, wenn eine Entlassungsentschädigung gezahlt wird und die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.

Ja, grundsätzlich schon. Abfindungen sind steuerpflichtig. Sie können steuerlich als außerordentliche Einkünfte behandelt werden. Deshalb kommt es nicht nur auf die vereinbarte Bruttosumme an, sondern darauf, was nach Steuern tatsächlich übrigbleibt. Je nach Einzelfall kann die steuerliche Behandlung günstiger oder ungünstiger ausfallen.

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Bei der Abfindung entscheidet die Verhandlungsposition

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