Aufhebungsvertrag einfach erklärt
Definition
Ein Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis freiwillig zu einem bestimmten Termin zu beenden. Kündigungsfristen und -gründe sind nicht erforderlich. Typische Inhalte: Enddatum, Abfindung, Freistellung und Zeugnisregelung. Wichtig: Der Abschluss löst meist eine zwölfwöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld aus. Wurde der Arbeitnehmer unter Druck gesetzt oder überrumpelt, kann der Vertrag angefochten werden.

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Einordnung im Arbeitsrecht
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – ohne Kündigung und ohne Kündigungsschutzklage. Vorsicht: Er kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen (bis zu 12 Wochen) und ist nach Unterschrift praktisch nicht mehr anfechtbar.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Abwicklungsvertrag: Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis selbst. Ein Abwicklungsvertrag regelt nur die Folgen einer bereits ausgesprochenen Kündigung.
Änderungsvertrag: Beim Änderungsvertrag bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen und nur einzelne Bedingungen werden angepasst. Der Aufhebungsvertrag beendet es vollständig.
Praxistipp
Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag niemals sofort. Seit der Rechtsprechung des BAG zum Gebot fairen Verhandelns kann ein unter Druck erzwungener Aufhebungsvertrag angreifbar sein – aber es ist weit besser, vorher anwaltlichen Rat einzuholen als hinterher zu streiten.
Offene Fragen zu Ihrer Situation?
Fragen zur eigenen Situation lassen sich häufig erst im rechtlichen Zusammenhang richtig einordnen.