Bonus / Variable Vergütung einfach erklärt
Definition
Ein Bonus ist eine zusätzliche Zahlung neben dem Festgehalt, die von Zielerreichung, Unternehmenserfolg oder Arbeitgeberermessen abhängt. Rechtsgrundlage kann der Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag sein. Wird ein Bonus mehrere Jahre lang ohne Vorbehalt gezahlt, hat der Arbeitnehmer künftig einen Rechtsanspruch darauf. Ein Freiwilligkeitsvorbehalt schließt diesen Anspruch aus - muss aber klar und widerspruchsfrei formuliert sein. Die Entscheidung über Höhe und Gewährung muss sachlich begründbar und gerichtlich überprüfbar sein.

Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Einordnung im Arbeitsrecht
Bonuszahlungen hängen häufig von Zielvereinbarungen, Unternehmensgewinn oder individueller Leistung ab. Entscheidend ist, was im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist – und ob der Arbeitgeber sein Ermessen korrekt ausgeübt hat (§ 315 BGB).
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Provision: Provisionen sind direkt an konkrete Umsätze oder Abschlüsse gekoppelt. Variable Vergütung kann darüber hinaus auch an qualitative oder unternehmensweite Ziele gebunden sein.
Tantieme: Die Tantieme orientiert sich meist am Unternehmenserfolg und wird häufig an Führungskräfte gezahlt. Variable Vergütung kann breiter ausgestaltet sein und auch individuelle Zielvereinbarungen umfassen.
Praxistipp
Praxistipp: Hat Ihr Arbeitgeber keine Ziele vereinbart, obwohl er dazu verpflichtet war? Dann kann Ihnen trotzdem ein Bonus zustehen – unter Umständen sogar 100 % der Zielprämie. Dokumentieren Sie, ob Ihnen Ziele gesetzt wurden und wann.
Offene Fragen zu Ihrer Situation?
Fragen zur eigenen Situation lassen sich häufig erst im rechtlichen Zusammenhang richtig einordnen.