Freistellung einfach erklärt
Definition
Freistellung bedeutet, dass der Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht entbunden wird, aber weiterhin sein Gehalt erhält. Bei der widerruflichen Freistellung kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jederzeit zurückrufen; Urlaubsansprüche werden dabei nicht erfüllt. Bei der unwiderruflichen Freistellung ist die Entbindung endgültig - der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nicht mehr zurückrufen, und Urlaubsansprüche können damit abgegolten werden, wenn das ausdrücklich erklärt wird. Wer unwiderruflich freigestellt ist und anderswo arbeitet, muss dieses Einkommen unter Umständen auf sein Gehalt anrechnen lassen.

Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Einordnung im Arbeitsrecht
Bei einer unwiderruflichen Freistellung werden restliche Urlaubsansprüche angerechnet; Sie dürfen anderweitig arbeiten. Bei einer widerruflichen Freistellung kann der Arbeitgeber Sie jederzeit zurückrufen, Urlaub wird nicht angerechnet.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Beurlaubung: Eine Beurlaubung erfolgt meist auf Wunsch des Arbeitnehmers und oft unbezahlt. Die Freistellung wird in der Regel vom Arbeitgeber angeordnet und erfolgt häufig unter Fortzahlung der Vergütung.
Urlaub: Urlaub ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Erholung. Eine Freistellung kann zwar auf Urlaub angerechnet werden, dient aber häufig anderen Zwecken, etwa der Freistellung während der Kündigungsfrist.
Praxistipp
Prüfen Sie genau, ob Sie widerruflich oder unwiderruflich freigestellt wurden. Nur bei der unwiderruflichen Freistellung darf der Arbeitgeber Zeitguthaben anrechen.
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Fragen zur eigenen Situation lassen sich häufig erst im rechtlichen Zusammenhang richtig einordnen.