Kündigung (ordentlich/außerordentlich) einfach erklärt

Definition

Die ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes braucht sie einen sozialen Rechtfertigungsgrund - personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt. Die außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort und erfordert einen schwerwiegenden Grund, der eine Fortsetzung bis zum Fristablauf unzumutbar macht. Beide Varianten müssen schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen - eine mündliche Kündigung, per E-Mail oder WhatsApp ist unwirksam. Gegen beide kann innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden.

Dr. Nils Bronhofer
Dr. Nils Bronhofer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mehr als 15 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht

Lesezeit: • Zuletzt aktualisiert: Januar 2026

Einordnung im Arbeitsrecht

Eine ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Die außerordentliche Kündigung wirkt sofort und setzt einen wichtigen Grund voraus (§ 626 BGB). Beide Varianten müssen schriftlich erfolgen (§ 623 BGB) – eine mündliche oder per E-Mail ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.


Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Aufhebungsvertrag: Die Kündigung erfolgt einseitig durch eine Partei. Ein Aufhebungsvertrag setzt die Zustimmung beider Seiten voraus. 

Änderungskündigung: Bei der „normalen“ Kündigung wird das Arbeitsverhältnis beendet. Die Änderungskündigung zielt darauf ab, es zu geänderten Bedingungen fortzusetzen.

Praxistipp

Verweigern Sie die Annahme einer Kündigung nicht – das nützt Ihnen nichts. Entscheidend ist der Zugang. Nehmen Sie das Schreiben an, unterschreiben Sie aber nie auf der Kopie des Arbeitgebers mit „erhalten und anerkannt". Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. 

Wenn formale Anforderungen nicht eingehalten werden oder kein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt. Auch Fehler bei Fristen oder der Betriebsratsanhörung können zur Unwirksamkeit führen.

Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.

Das hängt von den Erfolgsaussichten ab. Eine rechtliche Prüfung ist oft sinnvoll, da sich daraus Verhandlungsspielräume ergeben können.

Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung einer Frist. Die außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort bei einem wichtigen Grund.

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