Kündigung (ordentlich/außerordentlich) einfach erklärt
Definition
Die ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes braucht sie einen sozialen Rechtfertigungsgrund - personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt. Die außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort und erfordert einen schwerwiegenden Grund, der eine Fortsetzung bis zum Fristablauf unzumutbar macht. Beide Varianten müssen schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen - eine mündliche Kündigung, per E-Mail oder WhatsApp ist unwirksam. Gegen beide kann innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden.

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Einordnung im Arbeitsrecht
Eine ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Die außerordentliche Kündigung wirkt sofort und setzt einen wichtigen Grund voraus (§ 626 BGB). Beide Varianten müssen schriftlich erfolgen (§ 623 BGB) – eine mündliche oder per E-Mail ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Aufhebungsvertrag: Die Kündigung erfolgt einseitig durch eine Partei. Ein Aufhebungsvertrag setzt die Zustimmung beider Seiten voraus.
Änderungskündigung: Bei der „normalen“ Kündigung wird das Arbeitsverhältnis beendet. Die Änderungskündigung zielt darauf ab, es zu geänderten Bedingungen fortzusetzen.
Praxistipp
Verweigern Sie die Annahme einer Kündigung nicht – das nützt Ihnen nichts. Entscheidend ist der Zugang. Nehmen Sie das Schreiben an, unterschreiben Sie aber nie auf der Kopie des Arbeitgebers mit „erhalten und anerkannt". Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.
Offene Fragen zu Ihrer Situation?
Fragen zur eigenen Situation lassen sich häufig erst im rechtlichen Zusammenhang richtig einordnen.