Kündigungsfrist einfach erklärt

Definition

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Eingang der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Die gesetzliche Grundfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für den Arbeitgeber verlängert sie sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit - nach 20 Jahren auf bis zu sieben Monate zum Monatsende. In der Probezeit gilt eine verkürzte Frist von zwei Wochen. Stehen mehrere Regelungen nebeneinander - gesetzlich, tariflich, vertraglich - gilt immer die für den Arbeitnehmer günstigste.

Dr. Nils Bronhofer
Dr. Nils Bronhofer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mehr als 15 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht

Lesezeit: • Zuletzt aktualisiert: Januar 2026

Einordnung im Arbeitsrecht

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 BGB). Sie verlängert sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit – nach 20 Jahren auf bis zu 7 Monate zum Monatsende. Kürzere Fristen im Arbeitsvertrag sind nur in engen Grenzen zulässig.


Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Fristlose Kündigung: Bei einer fristlosen Kündigung entfällt die Kündigungsfrist vollständig. Die Kündigungsfrist ist nur bei ordentlichen Kündigungen relevant. 

Vertragliche Kündigungsfrist: Neben gesetzlichen Fristen können im Arbeitsvertrag längere Fristen vereinbart werden. Diese gehen den gesetzlichen Regelungen vor, sofern sie wirksam sind.

Praxistipp

Viele Arbeitnehmer unterschätzen ihre Kündigungsfrist erheblich. Je länger die Frist, desto länger läuft das Gehalt weiter – auch während eines Rechtsstreits. Prüfen Sie daher unbedingt, welche Frist für Sie gilt: Vertrag, Tarifvertrag oder Gesetz – es gilt das jeweils günstigere Ergebnis. 

Das hängt vom Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und den gesetzlichen Regelungen ab. Maßgeblich ist die jeweils längste wirksame Frist.

Verlängerungen sind häufig möglich, Verkürzungen nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Kündigung kann unwirksam sein oder zu einem anderen Zeitpunkt wirken als beabsichtigt.

Ja, allerdings meist verkürzt auf zwei Wochen.

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