Kündigungsfrist einfach erklärt
Definition
Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Eingang der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Die gesetzliche Grundfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für den Arbeitgeber verlängert sie sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit - nach 20 Jahren auf bis zu sieben Monate zum Monatsende. In der Probezeit gilt eine verkürzte Frist von zwei Wochen. Stehen mehrere Regelungen nebeneinander - gesetzlich, tariflich, vertraglich - gilt immer die für den Arbeitnehmer günstigste.

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Einordnung im Arbeitsrecht
Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 BGB). Sie verlängert sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit – nach 20 Jahren auf bis zu 7 Monate zum Monatsende. Kürzere Fristen im Arbeitsvertrag sind nur in engen Grenzen zulässig.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Fristlose Kündigung: Bei einer fristlosen Kündigung entfällt die Kündigungsfrist vollständig. Die Kündigungsfrist ist nur bei ordentlichen Kündigungen relevant.
Vertragliche Kündigungsfrist: Neben gesetzlichen Fristen können im Arbeitsvertrag längere Fristen vereinbart werden. Diese gehen den gesetzlichen Regelungen vor, sofern sie wirksam sind.
Praxistipp
Viele Arbeitnehmer unterschätzen ihre Kündigungsfrist erheblich. Je länger die Frist, desto länger läuft das Gehalt weiter – auch während eines Rechtsstreits. Prüfen Sie daher unbedingt, welche Frist für Sie gilt: Vertrag, Tarifvertrag oder Gesetz – es gilt das jeweils günstigere Ergebnis.
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Fragen zur eigenen Situation lassen sich häufig erst im rechtlichen Zusammenhang richtig einordnen.