Leitender Angestellter einfach erklärt

Definition

Leitende Angestellte im rechtlichen Sinne sind Mitarbeiter, die selbstständig Mitarbeiter einstellen oder entlassen dürfen, Prokura oder Generalvollmacht haben, oder eigenverantwortlich Aufgaben erledigen, die für das Unternehmen grundlegend sind. Sie fallen nicht unter das Betriebsverfassungsgesetz - der Betriebsrat ist für sie nicht zuständig und muss vor ihrer Kündigung nicht angehört werden. Im Kündigungsschutz gilt: Das Arbeitsgericht kann das Arbeitsverhältnis auf Antrag des Arbeitgebers ohne besonderen Grund gegen Abfindung auflösen. Ob jemand wirklich leitender Angestellter ist, hängt nicht vom Titel ab, sondern von den tatsächlichen Befugnissen.

Dr. Nils Bronhofer
Dr. Nils Bronhofer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mehr als 15 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht

Lesezeit: • Zuletzt aktualisiert: Januar 2026

Einordnung im Arbeitsrecht

Leitende Angestellte (§ 5 Abs. 3 BetrVG) sind vom Betriebsrat ausgenommen und genießen bestimmte Sonderstellungen – etwa beim Kündigungsschutz (§ 14 KSchG: Auflösungsantrag ohne besonderen Grund möglich). Wer „leitender Angestellter" ist, bestimmt sich nicht nach dem Titel, sondern nach den tatsächlichen Entscheidungsbefugnissen.


Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Arbeitnehmer: Leitende Angestellte sind ebenfalls Arbeitnehmer, nehmen aber eine hervorgehobene Stellung mit erweiterten Entscheidungsbefugnissen ein. Für sie gelten teilweise abweichende arbeitsrechtliche Regelungen. 

Geschäftsführer: Geschäftsführer sind Organ der Gesellschaft und in der Regel keine Arbeitnehmer. Leitende Angestellte bleiben hingegen in einem Arbeitsverhältnis.

Praxistipp

Viele als „leitend" bezeichnete Arbeitnehmer sind es rechtlich nicht. Prüfen Sie, ob Sie echte unternehmerische Entscheidungsgewalt haben oder nur den Anschein davon. Der Unterschied hat erhebliche Auswirkungen auf Kündigungsschutz und Betriebsratszugehörigkeit. 

Nein. Entscheidend sind besondere Befugnisse, etwa eigenständige Personalentscheidungen.

Leitende Angestellte unterliegen teilweise abweichenden Regelungen. Beispielsweise kann ein Arbeitsverhältnis leichter gegen Abfindung aufgelöst werden.

Grundsätzlich ja, aber einzelne Schutzvorschriften sind eingeschränkt oder ausgestaltet.

Im Zweifel wird dies durch Gerichte anhand der tatsächlichen Aufgaben und Befugnisse geprüft.

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