Leitender Angestellter einfach erklärt
Definition
Leitende Angestellte im rechtlichen Sinne sind Mitarbeiter, die selbstständig Mitarbeiter einstellen oder entlassen dürfen, Prokura oder Generalvollmacht haben, oder eigenverantwortlich Aufgaben erledigen, die für das Unternehmen grundlegend sind. Sie fallen nicht unter das Betriebsverfassungsgesetz - der Betriebsrat ist für sie nicht zuständig und muss vor ihrer Kündigung nicht angehört werden. Im Kündigungsschutz gilt: Das Arbeitsgericht kann das Arbeitsverhältnis auf Antrag des Arbeitgebers ohne besonderen Grund gegen Abfindung auflösen. Ob jemand wirklich leitender Angestellter ist, hängt nicht vom Titel ab, sondern von den tatsächlichen Befugnissen.

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Einordnung im Arbeitsrecht
Leitende Angestellte (§ 5 Abs. 3 BetrVG) sind vom Betriebsrat ausgenommen und genießen bestimmte Sonderstellungen – etwa beim Kündigungsschutz (§ 14 KSchG: Auflösungsantrag ohne besonderen Grund möglich). Wer „leitender Angestellter" ist, bestimmt sich nicht nach dem Titel, sondern nach den tatsächlichen Entscheidungsbefugnissen.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Arbeitnehmer: Leitende Angestellte sind ebenfalls Arbeitnehmer, nehmen aber eine hervorgehobene Stellung mit erweiterten Entscheidungsbefugnissen ein. Für sie gelten teilweise abweichende arbeitsrechtliche Regelungen.
Geschäftsführer: Geschäftsführer sind Organ der Gesellschaft und in der Regel keine Arbeitnehmer. Leitende Angestellte bleiben hingegen in einem Arbeitsverhältnis.
Praxistipp
Viele als „leitend" bezeichnete Arbeitnehmer sind es rechtlich nicht. Prüfen Sie, ob Sie echte unternehmerische Entscheidungsgewalt haben oder nur den Anschein davon. Der Unterschied hat erhebliche Auswirkungen auf Kündigungsschutz und Betriebsratszugehörigkeit.
Offene Fragen zu Ihrer Situation?
Fragen zur eigenen Situation lassen sich häufig erst im rechtlichen Zusammenhang richtig einordnen.