Ordentliche Kündigung einfach erklärt
Definition
Die ordentliche Kündigung ist die Standardform der Beendigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Sie erfolgt schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift und unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes benötigt sie einen sachlichen Grund. Außerhalb dieses Schutzes - etwa in Kleinbetrieben - braucht der Arbeitgeber keinen Grund, ist aber durch das Diskriminierungsverbot und den Grundsatz von Treu und Glauben begrenzt. Gegen jede ordentliche Kündigung kann innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden.

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Einordnung im Arbeitsrecht
Die ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist. Unter dem KSchG muss sie sozial gerechtfertigt sein. Form: zwingend schriftlich, eigenhändig unterschrieben (§ 623 BGB) – keine E-Mail, kein Fax, keine WhatsApp-Nachricht.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Fristlose Kündigung: Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis dagegen sofort.
Änderungskündigung: Die ordentliche Kündigung zielt auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Änderungskündigung verbindet die Kündigung mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen.
Praxistipp
Prüfen Sie bei Erhalt einer Kündigung als allererstes: Stimmt die Unterschrift? Ist sie im Original? Wer hat unterschrieben – und hatte diese Person Vollmacht? Fehlende oder nicht nachgewiesene Vollmacht berechtigt Sie zur Zurückweisung der Kündigung – aber nur unverzüglich (§ 174 BGB).
Offene Fragen zu Ihrer Situation?
Fragen zur eigenen Situation lassen sich häufig erst im rechtlichen Zusammenhang richtig einordnen.