Personenbedingte Kündigung einfach erklärt
Definition
Die personenbedingte Kündigung knüpft an Eigenschaften oder Umstände des Arbeitnehmers an, die seine Fähigkeit zur Arbeitsleistung dauerhaft einschränken - ohne dass ihn daran ein Verschulden treffen muss. Typische Fälle: lang andauernde Krankheit, Verlust des Führerscheins beim Berufskraftfahrer, fehlende Arbeitserlaubnis. Voraussetzung ist eine negative Zukunftsprognose, eine erhebliche Beeinträchtigung des Betriebs und eine Interessenabwägung. Der Arbeitgeber muss zunächst alle milderen Mittel ausschöpfen - etwa eine Versetzung oder Anpassung des Arbeitsplatzes.

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Einordnung im Arbeitsrecht
Die personenbedingte Kündigung knüpft an Eigenschaften oder Umstände in der Person des Arbeitnehmers an, die er nicht steuern kann – etwa Krankheit, Verlust einer Fahrerlaubnis oder fehlende Arbeitserlaubnis. Eine Abmahnung ist in der Regel nicht erforderlich, da kein Verschulden vorliegt.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Verhaltensbedingte Kündigung: Die personenbedingte Kündigung beruht auf Umständen, die der Arbeitnehmer nicht steuern kann, etwa Krankheit. Die verhaltensbedingte Kündigung knüpft an ein steuerbares Fehlverhalten an.
Krankheitsbedingte Kündigung: Diese ist ein typischer Fall der personenbedingten Kündigung. Sie stellt keine eigene Kategorie dar, sondern eine Ausprägung innerhalb dieses Kündigungsgrundes.
Praxistipp
Anders als bei der verhaltensbedingten Kündigung müssen Sie bei der personenbedingten Kündigung kein Fehlverhalten begangen haben. Dennoch lohnt die Prüfung: Hat der Arbeitgeber alle milderen Mittel (Versetzung, leidensgerechte Beschäftigung) ausgeschöpft? Oft nicht.
Offene Fragen zu Ihrer Situation?
Fragen zur eigenen Situation lassen sich häufig erst im rechtlichen Zusammenhang richtig einordnen.