Prämie / Incentive einfach erklärt
Definition
Eine Prämie ist eine zusätzliche variable Zahlung neben dem Festgehalt, die von Leistung, Zielerreichung oder Unternehmenserfolg abhängt. Ob ein Rechtsanspruch darauf besteht, hängt davon ab, ob die Zahlung verbindlich zugesagt oder ausdrücklich als freiwillig ausgestaltet wurde. Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte müssen klar formuliert sein - unklare Klauseln gehen zulasten des Arbeitgebers. Entscheidet der Arbeitgeber nach eigenem Ermessen über die Höhe, muss er dieses Ermessen fair ausüben; übermäßige Kürzungen können gerichtlich überprüft werden.

Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Einordnung im Arbeitsrecht
Prämien und Incentives sind oft als freiwillige Leistungen deklariert. Entscheidend ist aber nicht die Bezeichnung, sondern der tatsächliche Inhalt der Regelung. Auch vermeintlich freiwillige Zahlungen können zum einklagbaren Anspruch werden – etwa durch betriebliche Übung oder konkludente Zusage.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Bonus / variable Vergütung: Prämien sind meist an konkrete Leistungen oder Ereignisse geknüpft. Bonuszahlungen können breiter angelegt sein und auch unternehmensweite Ziele berücksichtigen.
Gratifikation: Gratifikationen werden häufig unabhängig von individueller Leistung gezahlt, etwa zu bestimmten Anlässen. Prämien setzen dagegen in der Regel eine bestimmte Leistung oder Zielerreichung voraus.
Praxistipp
Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Prämie mündlich versprochen oder in einer E-Mail zugesagt? Sichern Sie diese Kommunikation. Mündliche Zusagen sind im Arbeitsrecht grundsätzlich wirksam – der Beweis ist aber das Problem. Schriftlichkeit schützt.
Offene Fragen zu Ihrer Situation?
Fragen zur eigenen Situation lassen sich häufig erst im rechtlichen Zusammenhang richtig einordnen.