Prozesskosten / Rechtsschutzversicherung einfach erklärt
Definition
Arbeitsgerichtliche Verfahren verursachen zwei Arten von Kosten: Gerichtsgebühren und Anwaltskosten. Besonderheit der ersten Instanz: Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten selbst - unabhängig davon, wer gewinnt. In der Berufungsinstanz gilt das normale Prinzip: Wer verliert, zahlt. Eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Arbeitsrecht kann die eigenen Anwaltskosten abdecken. Voraussetzung ist, dass der Streitfall nach Beginn des Versicherungsschutzes entstanden ist.

Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Einordnung im Arbeitsrecht
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang (§ 12a ArbGG). Gerichtsgebühren fallen erst bei Vergleich oder Urteil an. Eine Rechtsschutzversicherung kann die eigenen Anwaltskosten abdecken.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Gerichtskosten: Gerichtskosten entstehen durch das Verfahren selbst und werden vom Gericht festgesetzt. Prozesskosten umfassen darüber hinaus auch Anwaltskosten und weitere Auslagen.
Rechtsschutzversicherung: Die Rechtsschutzversicherung kann die Kosten eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens übernehmen. Sie ersetzt jedoch nicht die gesetzlichen Regelungen zur Kostentragung im Prozess.
Praxistipp
Schließen Sie eine Arbeitsrechtsschutzversicherung am besten ab, bevor ein Konflikt entsteht – denn nach Kündigung oder Streit greift meist eine Wartezeit oder der Versicherungsfall ist bereits eingetreten. Prüfen Sie außerdem, ob Sie Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe haben.
Offene Fragen zu Ihrer Situation?
Fragen zur eigenen Situation lassen sich häufig erst im rechtlichen Zusammenhang richtig einordnen.