Prozesskosten / Rechtsschutzversicherung einfach erklärt

Definition

Arbeitsgerichtliche Verfahren verursachen zwei Arten von Kosten: Gerichtsgebühren und Anwaltskosten. Besonderheit der ersten Instanz: Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten selbst - unabhängig davon, wer gewinnt. In der Berufungsinstanz gilt das normale Prinzip: Wer verliert, zahlt. Eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Arbeitsrecht kann die eigenen Anwaltskosten abdecken. Voraussetzung ist, dass der Streitfall nach Beginn des Versicherungsschutzes entstanden ist.

Dr. Nils Bronhofer
Dr. Nils Bronhofer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mehr als 15 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht

Lesezeit: • Zuletzt aktualisiert: Januar 2026

Einordnung im Arbeitsrecht

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang (§ 12a ArbGG). Gerichtsgebühren fallen erst bei Vergleich oder Urteil an. Eine Rechtsschutzversicherung kann die eigenen Anwaltskosten abdecken.


Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Gerichtskosten: Gerichtskosten entstehen durch das Verfahren selbst und werden vom Gericht festgesetzt. Prozesskosten umfassen darüber hinaus auch Anwaltskosten und weitere Auslagen.

Rechtsschutzversicherung: Die Rechtsschutzversicherung kann die Kosten eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens übernehmen. Sie ersetzt jedoch nicht die gesetzlichen Regelungen zur Kostentragung im Prozess.

Praxistipp

Schließen Sie eine Arbeitsrechtsschutzversicherung am besten ab, bevor ein Konflikt entsteht – denn nach Kündigung oder Streit greift meist eine Wartezeit oder der Versicherungsfall ist bereits eingetreten. Prüfen Sie außerdem, ob Sie Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe haben. 

In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Ja, wenn eine Deckungszusage vorliegt und der Fall vom Versicherungsschutz umfasst ist.

Das hängt von den Erfolgsaussichten ab. Häufig wird das Kostenrisiko durch Vergleichslösungen relativiert.

Teilweise ja, insbesondere ohne Rechtsschutzversicherung. Gerichtskosten können jedoch zunächst gestundet werden.

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