Rechtsschutzversicherung (Deckungszusage) einfach erklärt

Definition

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachter, wenn ein arbeitsrechtlicher Streit entsteht. Der Versicherungsfall tritt in der Regel ein, wenn erstmals ein Verstoß gegen arbeitsrechtliche Pflichten behauptet wird - zum Beispiel durch eine Kündigung. Der Versicherer darf die Zahlung nur verweigern, wenn der Fall offensichtlich keine Erfolgsaussichten hat oder mutwillig erscheint. Lehnt er zu Unrecht ab, kann der Versicherungsnehmer auf Erteilung der Deckungszusage klagen.

Dr. Nils Bronhofer
Dr. Nils Bronhofer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mehr als 15 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht

Lesezeit: • Zuletzt aktualisiert: Januar 2026

Einordnung im Arbeitsrecht

Bevor Sie klagen, sollten Sie eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen. Die Versicherung übernimmt bei positiver Prüfung Anwalts- und Gerichtskosten. Lehnt sie ab, kann die Ablehnung angefochten werden.


Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Wartezeit: Die Deckungszusage wird nur erteilt, wenn der Versicherungsfall nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist. Ohne erfüllte Wartezeit besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.

Selbstbeteiligung: Auch bei erteilter Deckungszusage kann ein Teil der Kosten selbst zu tragen sein. Die Selbstbeteiligung beeinflusst also die Kostenübernahme, nicht die Zusage selbst.

Praxistipp

Manche Versicherungen versuchen, die Deckung mit dem Hinweis auf „mangelnde Erfolgsaussichten" abzulehnen. Das ist rechtlich eng begrenzt. Eine anwaltliche Ersteinschätzung kann helfen, die Deckungsverweigerung zu überwinden. Bestehen Sie auf einer schriftlichen Begründung der Ablehnung. 

Wenn der Versicherungsfall vom Vertrag umfasst ist und nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist. Vorher besteht in der Regel kein Anspruch auf Kostenübernahme.

Dann müssen die Kosten grundsätzlich selbst getragen werden. Es kann sinnvoll sein, die Entscheidung prüfen oder begründen zu lassen.

Ja, in der Regel sollte vor Einleitung rechtlicher Schritte eine Deckungszusage eingeholt werden.

Nicht immer. Häufig gilt eine Selbstbeteiligung oder bestimmte Kosten sind ausgeschlossen.

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