Rechtsschutzversicherung (Deckungszusage) einfach erklärt
Definition
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachter, wenn ein arbeitsrechtlicher Streit entsteht. Der Versicherungsfall tritt in der Regel ein, wenn erstmals ein Verstoß gegen arbeitsrechtliche Pflichten behauptet wird - zum Beispiel durch eine Kündigung. Der Versicherer darf die Zahlung nur verweigern, wenn der Fall offensichtlich keine Erfolgsaussichten hat oder mutwillig erscheint. Lehnt er zu Unrecht ab, kann der Versicherungsnehmer auf Erteilung der Deckungszusage klagen.

Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Einordnung im Arbeitsrecht
Bevor Sie klagen, sollten Sie eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen. Die Versicherung übernimmt bei positiver Prüfung Anwalts- und Gerichtskosten. Lehnt sie ab, kann die Ablehnung angefochten werden.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Wartezeit: Die Deckungszusage wird nur erteilt, wenn der Versicherungsfall nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist. Ohne erfüllte Wartezeit besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.
Selbstbeteiligung: Auch bei erteilter Deckungszusage kann ein Teil der Kosten selbst zu tragen sein. Die Selbstbeteiligung beeinflusst also die Kostenübernahme, nicht die Zusage selbst.
Praxistipp
Manche Versicherungen versuchen, die Deckung mit dem Hinweis auf „mangelnde Erfolgsaussichten" abzulehnen. Das ist rechtlich eng begrenzt. Eine anwaltliche Ersteinschätzung kann helfen, die Deckungsverweigerung zu überwinden. Bestehen Sie auf einer schriftlichen Begründung der Ablehnung.
Offene Fragen zu Ihrer Situation?
Fragen zur eigenen Situation lassen sich häufig erst im rechtlichen Zusammenhang richtig einordnen.