Versetzung einfach erklärt

Definition

Eine Versetzung liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dauerhaft einen anderen Arbeitsbereich oder Arbeitsort zuweist. Sie ist nur zulässig, wenn der Arbeitsvertrag das hergibt - je genauer die Tätigkeit im Vertrag beschrieben ist, desto weniger Spielraum hat der Arbeitgeber. In Betrieben mit Betriebsrat ist eine Versetzung, die die Arbeitsbedingungen wesentlich verändert, mitbestimmungspflichtig - der Betriebsrat muss zustimmen. Reicht das Direktionsrecht nicht aus, muss der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. Unzumutbare oder schikanöse Versetzungen muss der Arbeitnehmer nicht hinnehmen.

Dr. Nils Bronhofer
Dr. Nils Bronhofer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mehr als 15 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht

Lesezeit: • Zuletzt aktualisiert: Januar 2026

Einordnung im Arbeitsrecht

Eine Versetzung liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsbereich, einen anderen Arbeitsort oder wesentlich veränderte Aufgaben dauerhaft zuweist. Sie ist nur im Rahmen des Direktionsrechts (§ 106 GewO) zulässig und erfordert bei erheblichen Änderungen ggf. eine Änderungskündigung. In mitbestimmten Betrieben bedarf sie der Zustimmung des Betriebsrats (§ 99 BetrVG).


Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Direktionsrecht / Weisungsrecht: Eine Versetzung ist eine konkrete Ausübung des Direktionsrechts. Sie ist nur zulässig, wenn sie sich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen bewegt.

Änderungskündigung: Reicht das Direktionsrecht für eine Versetzung nicht aus, muss der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. Diese ist erforderlich, wenn sich wesentliche Arbeitsbedingungen ändern.

Praxistipp

Nicht jede Versetzung müssen Sie widerspruchslos hinnehmen. Prüfen Sie: Ist der neue Arbeitsort noch vom Arbeitsvertrag gedeckt? Übersteigt die neue Aufgabe die arbeitsvertragliche Beschreibung? Und: Hat der Betriebsrat zugestimmt? Fehlt die Zustimmung, kann die Versetzung auf Antrag des Betriebsrats vorläufig gestoppt werden. 

Wenn sie nicht vom Arbeitsvertrag gedeckt ist oder unbillig erfolgt. Besonders bei erheblichen Änderungen von Arbeitsort oder Tätigkeit kann sie unwirksam sein.

Grundsätzlich ja, solange sie rechtmäßig ist. Bestehen Zweifel, sollte die Weisung geprüft werden.

Ja, wenn sie unzulässig ist. In diesem Fall kann eine rechtliche Klärung erfolgen.

Wenn die Versetzung nicht mehr vom Direktionsrecht gedeckt ist und wesentliche Vertragsbedingungen geändert werden sollen.

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