Weiterbeschäftigungsanspruch einfach erklärt
Definition
Der Weiterbeschäftigungsanspruch gibt dem Arbeitnehmer das Recht, nach einem gewonnenen Urteil erster Instanz oder bei offensichtlicher Unwirksamkeit der Kündigung tatsächlich weiter im Betrieb zu arbeiten - bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, können empfindliche Ordnungsgelder verhängt werden. In der Praxis wird der Anspruch häufig direkt in der Kündigungsschutzklage mit geltend gemacht und erhöht den Druck auf den Arbeitgeber erheblich.

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Einordnung im Arbeitsrecht
Nach einem obsiegenden Urteil erster Instanz oder bei offensichtlicher Unwirksamkeit der Kündigung hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf tatsächliche Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens (BAG, Großer Senat, 27.02.1985). Dieser Anspruch kann vor dem Arbeitsgericht im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Kündigungsschutzklage: Der Weiterbeschäftigungsanspruch entsteht häufig im Zusammenhang mit einer Kündigungsschutzklage. Die Klage zielt auf die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung, während der Anspruch die tatsächliche Weiterarbeit betrifft.
Annahmeverzugslohn: Wird nicht weiterbeschäftigt, obwohl ein Anspruch besteht, kann Vergütung ohne Arbeitsleistung verlangt werden. Der Annahmeverzugslohn ist damit die finanzielle Folge, nicht der Beschäftigungsanspruch selbst.
Praxistipp
Der Weiterbeschäftigungsanspruch ist ein mächtiges Druckmittel: Wird der Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung verurteilt und kommt er dem nicht nach, drohen empfindliche Ordnungsgelder. Das verändert die Verhandlungsdynamik erheblich – und führt häufig zu einer schnellen Einigung auf eine höhere Abfindung.
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