Zielvereinbarung / Zielvorgaben einfach erklärt
Definition
Zielvereinbarungen sind individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegte Ziele, deren Erreichung Grundlage für eine variable Vergütung ist. Sie müssen konkret, messbar und erreichbar sein. Zielvorgaben sind demgegenüber einseitig vom Arbeitgeber gesetzt. Versäumt der Arbeitgeber, Ziele rechtzeitig zu vereinbaren oder setzt er unrealistische Ziele, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des voraussichtlich erreichbaren Bonus. Unklare oder widersprüchliche Regelungen gehen zulasten des Arbeitgebers.

Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Einordnung im Arbeitsrecht
Zielvereinbarungen sind die Grundlage für leistungsabhängige Vergütung. Unterschieden wird zwischen vereinbarten Zielen (beidseitig) und einseitigen Zielvorgaben des Arbeitgebers. Hat der Arbeitgeber es versäumt, Ziele rechtzeitig zu vereinbaren oder vorzugeben, kann der Arbeitnehmer Schadensersatz in Höhe des entgangenen Bonus verlangen.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Zielvereinbarung: Ziele werden einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt. Beide Seiten wirken an Inhalt und Ausgestaltung mit.
Zielvorgabe: Die Ziele werden einseitig durch den Arbeitgeber bestimmt. Der Arbeitnehmer hat hier regelmäßig keinen Einfluss auf die konkrete Festlegung.
Praxistipp
Werden Ihre Ziele regelmäßig erst kurz vor oder sogar nach Ablauf des Beurteilungszeitraums festgelegt? Das ist kein Kavaliersdelikt – es begründet einen Schadensersatzanspruch. Dokumentieren Sie jeden Gesprächstermin und jede Zusage schriftlich. Wer keine Ziele gesetzt bekommt, muss nicht zwingend auf seinen Bonus verzichten.
Offene Fragen zu Ihrer Situation?
Fragen zur eigenen Situation lassen sich häufig erst im rechtlichen Zusammenhang richtig einordnen.