Betriebsrat einfach erklärt

Definition

Der Betriebsrat ist die gewählte Arbeitnehmervertretung im Betrieb, möglich ab fünf wahlberechtigten Mitarbeitern. Er hat das Recht, vom Arbeitgeber informiert und bei Entscheidungen angehört zu werden - und in bestimmten Bereichen wie Arbeitszeiten oder Urlaubsregelungen sogar mitzubestimmen. Vor jeder Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden; fehlt diese Anhörung, ist die Kündigung unwirksam. Betriebsratsmitglieder sind besonders geschützt: Während der Amtszeit und ein Jahr danach kann der Arbeitgeber sie nicht ordentlich kündigen.

Dr. Nils Bronhofer
Dr. Nils Bronhofer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mehr als 15 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht

Lesezeit: • Zuletzt aktualisiert: Januar 2026

Einordnung im Arbeitsrecht

Der Betriebsrat ist die gewählte Arbeitnehmervertretung im Betrieb. Er hat weitreichende Mitbestimmungsrechte, etwa bei Kündigungen (§ 102 BetrVG), Arbeitszeiten, Versetzungen und Sozialplänen.


Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Personalrat: Der Betriebsrat ist für private Unternehmen zuständig. Der Personalrat übernimmt diese Funktion im öffentlichen Dienst. 

Mitarbeitervertretung (MAV): Die MAV ist in kirchlichen Einrichtungen tätig. In Funktion und Aufgaben ähnelt sie dem Betriebsrat, basiert aber auf kirchlichem Recht.

 

Praxistipp

Vor jeder Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden. Unterbleibt die Anhörung oder ist sie fehlerhaft, ist die Kündigung allein deshalb unwirksam – unabhängig davon, ob ein Kündigungsgrund vorliegt. Fragen Sie daher immer: „Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß beteiligt?" 

Der Betriebsrat muss bei vielen personellen Maßnahmen, etwa Kündigungen oder Versetzungen, angehört oder beteiligt werden. Ohne ordnungsgemäße Beteiligung sind solche Maßnahmen oft unwirksam.

Er kann einer Kündigung widersprechen, sie aber nicht vollständig verhindern. Der Widerspruch kann jedoch die Position des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzverfahren stärken.

Ja, Arbeitnehmer können sich jederzeit mit Beschwerden oder Fragen an den Betriebsrat wenden. Dieser ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Direkt nicht. Er kann aber über Betriebsvereinbarungen Einfluss auf Vergütungsstrukturen oder Zusatzleistungen nehmen.

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