Betriebsrat einfach erklärt
Definition
Der Betriebsrat ist die gewählte Arbeitnehmervertretung im Betrieb, möglich ab fünf wahlberechtigten Mitarbeitern. Er hat das Recht, vom Arbeitgeber informiert und bei Entscheidungen angehört zu werden - und in bestimmten Bereichen wie Arbeitszeiten oder Urlaubsregelungen sogar mitzubestimmen. Vor jeder Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden; fehlt diese Anhörung, ist die Kündigung unwirksam. Betriebsratsmitglieder sind besonders geschützt: Während der Amtszeit und ein Jahr danach kann der Arbeitgeber sie nicht ordentlich kündigen.

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Einordnung im Arbeitsrecht
Der Betriebsrat ist die gewählte Arbeitnehmervertretung im Betrieb. Er hat weitreichende Mitbestimmungsrechte, etwa bei Kündigungen (§ 102 BetrVG), Arbeitszeiten, Versetzungen und Sozialplänen.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Personalrat: Der Betriebsrat ist für private Unternehmen zuständig. Der Personalrat übernimmt diese Funktion im öffentlichen Dienst.
Mitarbeitervertretung (MAV): Die MAV ist in kirchlichen Einrichtungen tätig. In Funktion und Aufgaben ähnelt sie dem Betriebsrat, basiert aber auf kirchlichem Recht.
Praxistipp
Vor jeder Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden. Unterbleibt die Anhörung oder ist sie fehlerhaft, ist die Kündigung allein deshalb unwirksam – unabhängig davon, ob ein Kündigungsgrund vorliegt. Fragen Sie daher immer: „Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß beteiligt?"
Offene Fragen zu Ihrer Situation?
Fragen zur eigenen Situation lassen sich häufig erst im rechtlichen Zusammenhang richtig einordnen.