Teilzeit (TzBfG) einfach erklärt
Definition
Teilzeit bedeutet, regelmäßig weniger zu arbeiten als ein vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter. In Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern haben Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit das Recht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren - sofern keine gewichtigen betrieblichen Gründe dagegensprechen. Der Antrag muss mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn schriftlich gestellt werden; reagiert der Arbeitgeber nicht rechtzeitig, gilt der Antrag als genehmigt. Zusätzlich gibt es die Brückenteilzeit: In Betrieben ab 45 Beschäftigten können Mitarbeiter ihre Stunden für ein bis fünf Jahre reduzieren und kehren danach automatisch zur früheren Stundenzahl zurück. Teilzeitbeschäftigte dürfen wegen ihrer reduzierten Stunden nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitkräfte.

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mehr als 15 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht
Einordnung im Arbeitsrecht
Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten haben nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (§ 8 TzBfG), sofern keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Seit 2019 gibt es zudem einen Anspruch auf Brückenteilzeit mit Rückkehrrecht.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Brückenteilzeit: Die Brückenteilzeit ist eine befristete Teilzeit mit gesetzlich geregeltem Rückkehrrecht zur ursprünglichen Arbeitszeit. Die „normale“ Teilzeit nach dem TzBfG ist in der Regel unbefristet.
Geringfügige Beschäftigung (Minijob): Ein Minijob ist durch eine Entgeltgrenze definiert. Teilzeit beschreibt dagegen lediglich eine reduzierte Arbeitszeit, unabhängig von der Vergütung.
Praxistipp
Stellen Sie Ihren Teilzeitantrag rechtzeitig und schriftlich – mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn. Reagiert der Arbeitgeber nicht fristgerecht, gilt Ihr Antrag als genehmigt. Das ist ein häufig übersehener, aber hochwirksamer Mechanismus.
Offene Fragen zu Ihrer Situation?
Fragen zur eigenen Situation lassen sich häufig erst im rechtlichen Zusammenhang richtig einordnen.