Rückkehrrecht (Elternzeit/Teilzeit) einfach erklärt

Definition

Das Rückkehrrecht beschreibt den Anspruch des Arbeitnehmers, nach einer Unterbrechung oder Reduzierung der Arbeitszeit zur früheren Tätigkeit zurückzukehren. Nach der Elternzeit besteht Anspruch auf eine gleichwertige Stelle mit dem bisherigen Stundenumfang. Bei der Brückenteilzeit - einer befristeten Arbeitszeitreduzierung auf ein bis fünf Jahre - kehrt der Arbeitnehmer danach automatisch zur früheren Stundenzahl zurück. Der Arbeitgeber kann die Brückenteilzeit nur aus betrieblichen Gründen ablehnen; in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten sind diese Gründe sehr eng gefasst.

Dr. Nils Bronhofer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mehr als 15 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht

Lesezeit: • Zuletzt aktualisiert: Januar 2026

Einordnung im Arbeitsrecht

Nach Beendigung der Elternzeit haben Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Beschäftigung auf dem alten oder einem gleichwertigen Arbeitsplatz. Bei Teilzeit nach § 8 TzBfG besteht nach Rückkehr zur Vollzeit ebenfalls ein Rückkehranspruch – seit der TzBfG-Reform 2019 sogar ausdrücklich.


Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Teilzeitanspruch: Der Teilzeitanspruch betrifft die Reduzierung der Arbeitszeit im bestehenden Arbeitsverhältnis. Das Rückkehrrecht sichert die Rückkehr zu den ursprünglichen Arbeitsbedingungen nach einer Phase der Reduzierung oder Auszeit. 

Brückenteilzeit: Die Brückenteilzeit ist eine gesetzlich geregelte Form der befristeten Teilzeit mit garantierter Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit. Sie ist damit ein konkreter Fall eines Rückkehrrechts.

Praxistipp

Arbeitgeber versuchen gelegentlich, den Rückkehrwunsch auf einen „anderen" oder „gleichwertigen" Arbeitsplatz umzulenken, der schlechter dotiert oder weniger attraktiv ist. Bestehen Sie auf Ihrer ursprünglichen Position – und prüfen Sie, ob ein schlechterer Arbeitsplatz tatsächlich noch „gleichwertig" ist. 

Ja, in bestimmten Fällen, etwa bei Brückenteilzeit oder nach Elternzeit, besteht ein gesetzliches Rückkehrrecht.

Ja, Fristen und formale Anforderungen sind einzuhalten, um den Anspruch durchzusetzen.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Häufig ist eine Ablehnung nur bei erheblichen betrieblichen Gründen möglich.

Nein. Ein gesichertes Rückkehrrecht besteht nur in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen.

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