Rückkehrrecht (Elternzeit/Teilzeit) einfach erklärt
Definition
Das Rückkehrrecht beschreibt den Anspruch des Arbeitnehmers, nach einer Unterbrechung oder Reduzierung der Arbeitszeit zur früheren Tätigkeit zurückzukehren. Nach der Elternzeit besteht Anspruch auf eine gleichwertige Stelle mit dem bisherigen Stundenumfang. Bei der Brückenteilzeit - einer befristeten Arbeitszeitreduzierung auf ein bis fünf Jahre - kehrt der Arbeitnehmer danach automatisch zur früheren Stundenzahl zurück. Der Arbeitgeber kann die Brückenteilzeit nur aus betrieblichen Gründen ablehnen; in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten sind diese Gründe sehr eng gefasst.

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mehr als 15 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht
Einordnung im Arbeitsrecht
Nach Beendigung der Elternzeit haben Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Beschäftigung auf dem alten oder einem gleichwertigen Arbeitsplatz. Bei Teilzeit nach § 8 TzBfG besteht nach Rückkehr zur Vollzeit ebenfalls ein Rückkehranspruch – seit der TzBfG-Reform 2019 sogar ausdrücklich.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Teilzeitanspruch: Der Teilzeitanspruch betrifft die Reduzierung der Arbeitszeit im bestehenden Arbeitsverhältnis. Das Rückkehrrecht sichert die Rückkehr zu den ursprünglichen Arbeitsbedingungen nach einer Phase der Reduzierung oder Auszeit.
Brückenteilzeit: Die Brückenteilzeit ist eine gesetzlich geregelte Form der befristeten Teilzeit mit garantierter Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit. Sie ist damit ein konkreter Fall eines Rückkehrrechts.
Praxistipp
Arbeitgeber versuchen gelegentlich, den Rückkehrwunsch auf einen „anderen" oder „gleichwertigen" Arbeitsplatz umzulenken, der schlechter dotiert oder weniger attraktiv ist. Bestehen Sie auf Ihrer ursprünglichen Position – und prüfen Sie, ob ein schlechterer Arbeitsplatz tatsächlich noch „gleichwertig" ist.
Offene Fragen zu Ihrer Situation?
Fragen zur eigenen Situation lassen sich häufig erst im rechtlichen Zusammenhang richtig einordnen.