Überstunden (Nachweis, Vergütung/Freizeit) einfach erklärt

Definition

Überstunden sind Arbeitsstunden über die vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus. Sie müssen bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden - sofern sie angeordnet, gebilligt oder aus betrieblicher Notwendigkeit geleistet wurden. Klauseln wie 'Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten' sind nur wirksam, wenn eine konkrete Stundenanzahl genannt ist. Im Streitfall muss der Arbeitnehmer genau belegen, wann und auf wessen Veranlassung er länger gearbeitet hat. Arbeitgeber sind nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von 2022 verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen.

Dr. Nils Bronhofer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mehr als 15 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht

Lesezeit: • Zuletzt aktualisiert: Januar 2026

Einordnung im Arbeitsrecht

Überstunden sind zu vergüten oder durch Freizeitausgleich abzugelten, wenn sie angeordnet, gebilligt oder aus betrieblichen Notwendigkeiten erbracht wurden. Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast – nach der EuGH-Rechtsprechung (Stechuhr-Urteil 2019) müssen Arbeitgeber Systeme zur Arbeitszeiterfassung bereitstellen.


Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Darlegungs- und Beweislast: Arbeitnehmer müssen Überstunden konkret darlegen und nachweisen. Ohne ausreichenden Nachweis besteht in der Regel kein Anspruch auf Vergütung. 

Freizeitausgleich: Überstunden können entweder bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Der Freizeitausgleich ist damit eine Alternative zur Vergütung, nicht Bestandteil der Überstunden selbst.

Praxistipp

Seit dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Nutzen Sie dies aktiv: Fordern Sie Auskunft über Ihre erfassten Zeiten und gleichen Sie diese mit Ihrer eigenen Dokumentation ab. 

Durch konkrete Aufzeichnungen zu Arbeitszeiten und Anordnung oder Duldung durch den Arbeitgeber.

Ja, wenn keine wirksame Abgeltungsregelung besteht oder Überstunden ausdrücklich angeordnet wurden.

Oft durch vertragliche Ausschlussfristen, die relativ kurz sein können.

Das hängt von der Vereinbarung ab. Häufig entscheidet der Arbeitgeber über die Form des Ausgleichs.

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