Aufhebungsvertrag unterschreiben oder nicht? So treffen Sie die richtige Entscheidung

Key Facts
  • Sie müssen einen Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben 
  • Eine Unterschrift kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen 
  • Wenn Sie nicht unterschreiben, muss der Arbeitgeber kündigen 
  • Unsere Anwälte für Arbeitsrecht prüfen, ob sich die Unterschrift für Sie lohnt
Dr. Nils Bronhofer
Dr. Nils Bronhofer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mehr als 15 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht

Lesezeit: • Zuletzt aktualisiert: Januar 2026

Müssen Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Sie müssen einen Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben. Ein Aufhebungsvertrag kommt nur zustande, wenn beide Seiten zustimmen. Ihr Arbeitgeber kann Sie nicht dazu zwingen. Auch Zeitdruck oder klare Ansagen ändern daran nichts. Sie entscheiden allein, ob Sie unterschreiben. 

Genau an diesem Punkt passieren die meisten Fehler: Viele Arbeitnehmer unterschreiben vorschnell, ohne die Konsequenzen zu prüfen.

Was passiert, wenn Sie nicht unterschreiben?

Wenn Sie nicht unterschreiben, bleibt Ihr Arbeitsverhältnis bestehen. Der Arbeitgeber muss dann eine Kündigung aussprechen, wenn er das Arbeitsverhältnis beenden will. Das verändert Ihre Ausgangslage deutlich. Eine Kündigung können Sie prüfen lassen und gegebenenfalls angreifen. In vielen Fällen entsteht dadurch erst die Möglichkeit, eine höhere Abfindung durchzusetzen oder bessere Bedingungen zu verhandeln. Wenn Sie vorschnell unterschreiben, geben Sie diese Verhandlungsposition oft auf.

Sollten Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Eine Unterschrift kann sinnvoll sein, wenn:

  • Sie bereits eine neue Stelle sicher haben
  • der Arbeitgeber ohnehin wirksam kündigen könnte
  • die Abfindung den möglichen Nachteil ausgleicht
  • Sie das Arbeitsverhältnis gezielt und schnell beenden möchten 

Sie sollten vorsichtig sein, wenn:

  • Sie auf Arbeitslosengeld angewiesen sind
  • unklar ist, ob eine Kündigung rechtlich möglich wäre
  • der Arbeitgeber Druck ausübt 
  • die Abfindung niedrig ausfällt 

In diesen Fällen verschlechtert eine Unterschrift häufig Ihre Ausgangslage.

Expertentipp

"Vor der Unterschrift haben Sie maximale Hebel: Sie können ablehnen, nachverhandeln, auf eine Kündigung warten und dann klagen. Nach der Unterschrift ist der Vertrag grundsätzlich bindend - Anfechtung oder Aufhebung gelingt nur in Ausnahmefällen (z.B. arglistige Täuschung, massiver Druck, Drohung mit unzulässiger fristloser Kündigung)."

Wann sich ein Aufhebungsvertrag lohnen kann

Ein Aufhebungsvertrag kann sinnvoll sein, wenn die Rahmenbedingungen zu Ihrer Situation passen. Typische Konstellationen:

Sie haben bereits eine neue berufliche Perspektive

Sie möchten schneller aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden

Sie erzielen eine angemessene Abfindung

Sie vermeiden eine Kündigung aus bestimmten Gründen 

Entscheidend ist nicht der Vertrag an sich, sondern dessen Inhalt. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht prüfen, ob der Vertrag Ihre Interessen abbildet oder ob Sie unnötige Nachteile eingehen.

Diese Risiken sollten Sie kennen

Ein Aufhebungsvertrag kann erhebliche Nachteile haben, wenn Sie ihn ungeprüft unterschreiben. Risiken sind:

  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen
  • Verlust Ihres Kündigungsschutzes
  • schlechtere Verhandlungsposition bei der Abfindung
  • unklare oder ungünstige Regelungen zu Urlaub, Bonus oder Zeugnis 

Besonders kritisch ist die Sperrzeit: Mit einem Aufhebungsvertrag wirken Sie an der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses mit. Genau das kann dazu führen, dass die Agentur für Arbeit Ihr Verhalten als mitursächlich einstuft und eine Sperrzeit verhängt.

Aus der Praxis

"Ein Arbeitnehmer erhielt einen Aufhebungsvertrag mit moderater Abfindung und kurzer Frist. Der Eindruck: unterschreiben oder Risiko eingehen.

Wir haben gemeinsam entschieden, nicht zu unterschreiben und die Kündigung abzuwarten. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin – und genau dadurch entstand Verhandlungsspielraum.

Im weiteren Verlauf wurde eine deutlich höhere Abfindung erzielt, zusätzlich mit besseren Bedingungen beim Austritt und ohne Nachteile beim Arbeitslosengeld.

Der Unterschied entstand nicht durch den Vertrag, sondern durch die Entscheidung, ihn zunächst nicht zu unterschreiben."

Wann Sie den Aufhebungsvertrag prüfen lassen sollten

Sie sollten einen Aufhebungsvertrag prüfen lassen, wenn:

  • Sie unsicher sind, ob sich die Unterschrift lohnt
  • eine Sperrzeit drohen könnte
  • eine Abfindung im Raum steht
  • der Arbeitgeber Druck ausübt

Fristen gesetzt werden Unsere auf Aufhebungsverträge spezialisierten Anwälte bewerten Ihre Situation konkret und zeigen Ihnen, welche Entscheidung sinnvoll ist.

Expertentipp
  • "Noch nicht unterschrieben? Nutzen Sie die Situation zur Nachverhandlung (Abfindung, Enddatum, Zeugnis, ALG-Risiken). 
  • Schon unterschrieben? Sofort prüfen lassen, ob besondere Umstände (Druck, Täuschung, krankheitsbedingte Überforderung usw.) eine Anfechtung oder Rückabwicklung ermöglichen – dafür laufen sehr kurze Fristen."

Nein. Sie können sich Zeit nehmen und den Vertrag prüfen lassen.

Ihr Arbeitsverhältnis bleibt bestehen. Der Arbeitgeber muss kündigen.

Das ist möglich, aber häufig droht eine Sperrzeit.

Das gelingt nur in Ausnahmefällen, etwa bei Täuschung oder unzulässigem Druck.

Offene Fragen zur Ihrer Situation?

Ein Aufhebungsvertrag ist keine Formsache, sondern eine Entscheidung mit direkten finanziellen Folgen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht prüfen Ihre Situation individuell und zeigen Ihnen, wie Sie sich richtig positionieren.

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