Ermessensausübung (Bonus/Leistung) einfach erklärt

Definition

Wenn der Arbeitgeber über die Höhe eines Bonus nach eigenem Ermessen entscheiden darf, muss diese Entscheidung nachvollziehbar und sachlich begründet sein. Willkürliche Kürzungen oder eine unbegründete Streichung auf null können gerichtlich angefochten werden - das Gericht kann den angemessenen Betrag dann selbst festsetzen. Hat der Arbeitgeber Ziele versäumt rechtzeitig zu vereinbaren, kann der Arbeitnehmer den entgangenen Bonus als Schadensersatz verlangen.

Dr. Nils Bronhofer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mehr als 15 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht

Lesezeit: • Zuletzt aktualisiert: Januar 2026

Einordnung im Arbeitsrecht

Wenn Ihr Arbeitgeber die Höhe eines Bonus nach „billigem Ermessen" festlegt (§ 315 BGB), muss diese Entscheidung nachvollziehbar, sachgerecht und überprüfbar sein. Eine willkürliche oder unbegründete Festsetzung auf Null können Sie gerichtlich korrigieren lassen.


Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Zielvereinbarung: Bei einer Zielvereinbarung werden konkrete Ziele zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt. Die Ermessensausübung greift dagegen, wenn der Arbeitgeber über die Höhe einer Leistung innerhalb eines Spielraums entscheidet. 

Freiwilligkeitsvorbehalt: Ein Freiwilligkeitsvorbehalt schließt einen zukünftigen Anspruch auf Leistungen aus. Die Ermessensausübung setzt hingegen voraus, dass grundsätzlich ein Anspruch besteht, dessen konkrete Ausgestaltung noch bestimmt wird.

Praxistipp

Fordern Sie stets eine schriftliche Begründung, wenn Ihr Bonus gekürzt oder gestrichen wird. Ohne nachvollziehbare Kriterien kann das Gericht den Bonus selbst festsetzen – oft zugunsten des Arbeitnehmers. 

Nur eingeschränkt. Die Entscheidung muss nach billigem Ermessen erfolgen und darf nicht willkürlich sein.

Ja, wenn der Bonus nach Ermessen festgelegt wird, kann die Entscheidung gerichtlich überprüft werden.

Unter Umständen kann ein Anspruch auf eine angemessene Festsetzung bestehen, wenn die Leistung vereinbart wurde.

Typischerweise an Zielerreichung, Unternehmensentwicklung und vergleichbaren Fällen im Unternehmen.

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