Mehrarbeit / Überstunden einfach erklärt

Definition

Überstunden sind Arbeitsstunden über die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus. Sie müssen grundsätzlich vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest geduldet worden sein, damit ein Vergütungsanspruch besteht. Sie sind entweder zu bezahlen oder durch Freizeit auszugleichen. Klauseln wie 'Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten' sind nur wirksam, wenn darin eine konkrete Stundenanzahl genannt ist. Im Streitfall muss der Arbeitnehmer darlegen, an welchen Tagen und auf wessen Veranlassung er länger gearbeitet hat.

Dr. Nils Bronhofer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mehr als 15 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht

Lesezeit: • Zuletzt aktualisiert: Januar 2026

Einordnung im Arbeitsrecht

Überstunden müssen grundsätzlich angeordnet oder zumindest gebilligt sein, um vergütungspflichtig zu werden. Pauschale Abgeltungsklauseln im Arbeitsvertrag sind nur wirksam, wenn die Überstundenzahl klar begrenzt und die Klausel transparent ist (BAG-Rechtsprechung).


Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit ist vertraglich festgelegt. Überstunden liegen vor, wenn diese Zeit überschritten wird. 

Freizeitausgleich: Überstunden können durch zusätzliche Vergütung oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden. Der Freizeitausgleich ist damit eine Form des Ausgleichs, nicht die Mehrarbeit selbst.

Praxistipp

Dokumentieren Sie Ihre Überstunden systematisch und täglich – mit Datum, Uhrzeit und wenn möglich einer Bestätigung durch Kollegen oder E-Mail-Verkehr. Wer keine Dokumentation hat, hat im Prozess ein erhebliches Beweisproblem. Eine Excel-Tabelle reicht als Anfang. 

Nur, wenn dies vertraglich oder aufgrund betrieblicher Notwendigkeit zulässig ist. Ohne entsprechende Grundlage besteht keine generelle Pflicht.

Durch konkrete Aufzeichnungen zu Zeit, Dauer und Anordnung der Überstunden. Pauschale Angaben reichen in der Regel nicht aus.

Ja, sofern keine wirksame Regelung zur Abgeltung besteht. Alternativ kann Freizeitausgleich gewährt werden.

Ansprüche können geltend gemacht werden, müssen aber oft innerhalb von Ausschlussfristen eingefordert werden.

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