Mehrarbeit / Überstunden einfach erklärt
Definition
Überstunden sind Arbeitsstunden über die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus. Sie müssen grundsätzlich vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest geduldet worden sein, damit ein Vergütungsanspruch besteht. Sie sind entweder zu bezahlen oder durch Freizeit auszugleichen. Klauseln wie 'Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten' sind nur wirksam, wenn darin eine konkrete Stundenanzahl genannt ist. Im Streitfall muss der Arbeitnehmer darlegen, an welchen Tagen und auf wessen Veranlassung er länger gearbeitet hat.

Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Einordnung im Arbeitsrecht
Überstunden müssen grundsätzlich angeordnet oder zumindest gebilligt sein, um vergütungspflichtig zu werden. Pauschale Abgeltungsklauseln im Arbeitsvertrag sind nur wirksam, wenn die Überstundenzahl klar begrenzt und die Klausel transparent ist (BAG-Rechtsprechung).
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit ist vertraglich festgelegt. Überstunden liegen vor, wenn diese Zeit überschritten wird.
Freizeitausgleich: Überstunden können durch zusätzliche Vergütung oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden. Der Freizeitausgleich ist damit eine Form des Ausgleichs, nicht die Mehrarbeit selbst.
Praxistipp
Dokumentieren Sie Ihre Überstunden systematisch und täglich – mit Datum, Uhrzeit und wenn möglich einer Bestätigung durch Kollegen oder E-Mail-Verkehr. Wer keine Dokumentation hat, hat im Prozess ein erhebliches Beweisproblem. Eine Excel-Tabelle reicht als Anfang.
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Fragen zur eigenen Situation lassen sich häufig erst im rechtlichen Zusammenhang richtig einordnen.