Zustellung Kündigung einfach erklärt
Definition
Eine Kündigung wird wirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer zugegangen ist - das heißt, wenn sie so in seinen Briefkasten oder Machtbereich gelangt ist, dass er sie unter normalen Umständen lesen kann. Sicherste Methode ist die persönliche Übergabe oder der Einwurf durch einen Boten, der den Vorgang bezeugen kann. Ein Einschreiben mit Rückschein ist unsicher, weil der Zugang scheitert, wenn der Brief nicht abgeholt wird. Mündliche Kündigungen sowie Kündigungen per E-Mail, Fax oder SMS sind unwirksam - das Gesetz verlangt Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.

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Einordnung im Arbeitsrecht
Eine Kündigung wird wirksam, wenn sie dem Empfänger zugegangen ist (§ 130 BGB) – d. h. wenn sie so in seinen Machtbereich gelangt, dass er unter normalen Umständen von ihr Kenntnis nehmen kann. Der Arbeitgeber trägt die Beweislast für den Zugang. Ein Einwurfeinschreiben gilt als sicherste Übermittlungsform; ein Einschreiben mit Rückschein ist hingegen riskanter, da bei Nichtabholung kein Zugang bewirkt wird.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Zugang: Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer zugeht, also in seinen Machtbereich gelangt. Der Zugang ist damit entscheidend für den Beginn von Fristen.
Einschreiben: Das Einschreiben ist nur eine von mehreren Zustellungsarten und bietet keinen sicheren Nachweis des Zugangs. Entscheidend ist nicht die Versandart, sondern der tatsächliche Zugang der Kündigung.
Praxistipp
War die Kündigung im Briefkasten, als Sie im Urlaub waren? Entscheidend ist nicht, wann Sie das Schreiben gelesen haben, sondern wann es objektiv in Ihren Briefkasten eingeworfen wurde. Selbst bei Urlaub gilt die Kündigung als zugegangen – und die 3-Wochen-Klagefrist beginnt zu laufen. Lassen Sie Post im Urlaub regelmäßig kontrollieren oder eine Vertrauensperson beauftragen.
Offene Fragen zu Ihrer Situation?
Fragen zur eigenen Situation lassen sich häufig erst im rechtlichen Zusammenhang richtig einordnen.