Abfindung einfach erklärt
Definition
Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers beim Verlust des Arbeitsplatzes. Sie entsteht nicht automatisch, sondern nur durch Gesetz, Sozialplan oder vertragliche Vereinbarung. Die übliche Faustformel: ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Die Abfindung ist steuerpflichtig, aber oft begünstigt besteuert; Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an. Wird die Abfindung gezahlt, obwohl die reguläre Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, zahlt die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld erst nach einer Ruhenszeit aus.

Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Einordnung im Arbeitsrecht
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht grundsätzlich nicht. Abfindungen werden typischerweise im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses, eines Aufhebungsvertrags oder eines Sozialplans verhandelt. Die Höhe orientiert sich häufig an der Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter je Beschäftigungsjahr – aber mehr ist immer verhandelbar.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Entschädigung: Eine Entschädigung wird als Ausgleich für einen konkreten Nachteil oder Rechtsverstoß gezahlt. Eine Abfindung dient in der Regel dazu, die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses finanziell auszugleichen.
Sozialplanabfindung: Diese wird kollektiv im Rahmen eines Sozialplans festgelegt. Eine „normale“ Abfindung wird dagegen individuell zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart.
Praxistipp
Lassen Sie sich nie unter Druck setzen, schnell eine Abfindung zu akzeptieren. In vielen Fällen ist die erste Zahl des Arbeitgebers nicht das letzte Wort. Wer seine Rechtsposition kennt, verhandelt besser.
Offene Fragen zu Ihrer Situation?
Fragen zur eigenen Situation lassen sich häufig erst im rechtlichen Zusammenhang richtig einordnen.