Fristlose Kündigung einfach erklärt
Definition
Die fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Voraussetzung ist ein schwerwiegender Grund, der es dem Arbeitgeber unzumutbar macht, die normale Kündigungsfrist abzuwarten - etwa Diebstahl, Betrug oder grobe Pflichtverletzungen. Die fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Grundes ausgesprochen werden. Diese Frist ist absolut und nicht verlängerbar. Die Schriftform ist zwingend erforderlich.

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Einordnung im Arbeitsrecht
Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Sie setzt einen wichtigen Grund voraus (§ 626 BGB) und muss innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Ordentliche Kündigung: Die fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort ohne Einhaltung einer Frist. Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen.
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist: Hier liegt ebenfalls ein wichtiger Grund vor, das Arbeitsverhältnis endet aber erst nach einer kurzen Übergangsfrist. Die fristlose Kündigung wirkt dagegen sofort.
Praxistipp
Bei einer fristlosen Kündigung zählt jeder Tag: Die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage läuft sofort. Melden Sie sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit und lassen Sie die Kündigung von einem auf Kündigungen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen – viele fristlose Kündigungen halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand.
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