Aufhebungsvertrag selbst vorschlagen: So gehen Sie richtig vor
- Sie können einen Aufhebungsvertrag selbst anregen, aber nicht einseitig durchsetzen
- Wer das Gespräch ohne rechtliche Prüfung startet, schwächt oft die eigene Verhandlungsposition
- Fehler beim Aufhebungsvertrag wirken sich häufig auf Abfindung, Arbeitslosengeld und Zeugnis aus
- Unsere Anwälte für Arbeitsrecht prüfen, ob dieser Schritt in Ihrer Situation sinnvoll ist

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mehr als 15 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht
Können Sie selbst einen Aufhebungsvertrag vorschlagen?
Sie können Ihren Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag ansprechen und eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorschlagen. Aber: Sie haben keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber zustimmt. Ein Aufhebungsvertrag kommt nur zustande, wenn beide Seiten ihn wollen.
Sie geben den Anstoß, entscheiden aber nicht allein. Wer ohne Vorbereitung in dieses Gespräch geht, schwächt oft die eigene Position bereits im ersten Schritt.
Wann ein eigener Vorschlag sinnvoll ist
Ein Aufhebungsvertrag kann sinnvoll sein, wenn Sie das Arbeitsverhältnis aktiv beenden möchten und dabei die Bedingungen mitgestalten wollen. Typische Situationen:
- Sie haben bereits eine neue berufliche Perspektive
- Sie möchten schneller aus dem Arbeitsverhältnis heraus
- das Verhältnis zum Arbeitgeber ist belastet
- Sie möchten eine Kündigung vermeiden
- Sie wollen Einfluss auf Abfindung und Austrittsdatum nehmen
Entscheidend ist immer die Ausgangslage. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht prüfen, ob ein eigener Vorschlag in Ihrer Situation sinnvoll ist oder ob Sie damit Verhandlungsspielraum verlieren.
Sollten Sie selbst einen Aufhebungsvertrag vorschlagen?
Sollten Sie selbst einen Aufhebungsvertrag vorschlagen Ein eigener Vorschlag kann sinnvoll sein, wenn:
- Sie bereits eine neue Stelle sicher haben
- der Arbeitgeber ebenfalls an einer schnellen Trennung interessiert ist
- Sie klare Vorstellungen zu Abfindung und Bedingungen haben
Ein eigener Vorschlag ist oft riskant, wenn:
- Sie auf Arbeitslosengeld angewiesen sind
- die Situation angespannt oder unklar ist
- Sie Ihre Verhandlungsposition nicht einschätzen können
In diesen Fällen verschlechtert ein eigener Vorschlag häufig Ihre Ausgangslage.
"Wenn Sie selbst den Aufhebungsvertrag anstoßen, nimmt die Agentur für Arbeit schnell an, Sie hätten Ihre Arbeitslosigkeit aktiv herbeigeführt – Risiko für Sperrzeit. Andererseits kann ein selbst initiiertes Modell (z.B. bei geplantem Wechsel, Ruhestand, Umzug) eine kontrollierte, finanziell saubere Lösung sein."
So bereiten Sie das Gespräch richtig vor
Bevor Sie das Thema ansprechen, sollten Sie Ihre Ziele konkret festlegen. Wichtige Fragen sind:
- Zu welchem Zeitpunkt möchten Sie ausscheiden?
- Welche Abfindung ist realistisch?
- Welche Regelung wünschen Sie für Freistellung und Zeugnis?
- Welche Folgen drohen beim Arbeitslosengeld?
- Welche Alternativen haben Sie?
Wer diese Punkte nicht klärt, überlässt dem Arbeitgeber die Gestaltung.
So sprechen Sie den Aufhebungsvertrag an
Das Gespräch sollte vorbereitet und kontrolliert ablaufen. Sie müssen keinen fertigen Vertrag vorlegen. Es reicht, das Thema strukturiert anzusprechen und den Rahmen abzustecken. Wichtig ist:
- keine vorschnellen Zusagen
- keine mündlichen Einigungen ohne Prüfung
- keine Aussagen, die Ihre Position schwächen
- kein Zeitdruck auf Ihrer Seite
Ein Aufhebungsvertrag ist kein Gefallen des Arbeitgebers. Es handelt sich um eine Verhandlung.
Diese Fehler sollten Sie vermeiden
Typische Fehler in der Praxis:
- Sie sprechen das Thema spontan an
- Sie signalisieren, dass Sie schnell raus möchten
- Sie verzichten zu früh auf Forderungen
- Sie ignorieren die Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld
- Sie unterschreiben den ersten Entwurf ungeprüft
Gerade beim ersten Entwurf zeigt sich oft, wie der Arbeitgeber die Situation bewertet. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie auch die Themen Abfindung und Sperrzeit beim Arbeitslosengeld genauer prüfen.
"Ein Arbeitnehmer wollte das Unternehmen verlassen und sprach den Aufhebungsvertrag selbst an. Im ersten Gespräch signalisierte er, dass er schnell raus möchte. Der Arbeitgeber bot daraufhin nur eine geringe Abfindung und ein kurzfristiges Austrittsdatum an. Wir haben gemeinsam mit dem Mandanten die Verhandlung neu aufgesetzt und die Risiken für den Arbeitgeber konkret benannt. Ergebnis: eine deutlich höhere Abfindung, ein flexibles Austrittsdatum und eine bezahlte Freistellung. Der Unterschied entstand nicht durch den ersten Schritt, sondern durch die richtige Verhandlungsstrategie danach."
Wann Sie rechtliche Unterstützung einholen sollten
Sie sollten sich unterstützen lassen, wenn:
- Sie einen Aufhebungsvertrag selbst anregen möchten
- Sie nicht wissen, wie Sie das Gespräch eröffnen sollen
- Sie eine Abfindung verhandeln möchten
- Sie Nachteile beim Arbeitslosengeld vermeiden wollen
- bereits ein Vertragsentwurf vorliegt
Unsere auf Aufhebungsverträge spezialisierten Anwälte prüfen Ihre Situation und zeigen Ihnen, wie Sie diesen Schritt sinnvoll angehen.
"Schlagen Sie einen Aufhebungsvertrag nur dann selbst vor, wenn
- Ihr nächster Schritt sicher ist (neuer Job, Selbstständigkeit, Rente) oder
- vorher geklärt ist, wie sich das auf Arbeitslosengeld und Sperrzeit auswirkt.
Und: Nie „frei Schnauze“ in der Pause ansprechen – sondern mit vorbereitetem Konzept (Enddatum, Abfindung, Zeugnis, Freistellung) und klarer Verhandlungsstrategie."
Autor
Dr. Nils Bronhofer
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fragen zum Thema?
Kurze rechtliche Einordnung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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Ein Aufhebungsvertrag auf eigenen Vorschlag kann sinnvoll sein oder zu erheblichen Nachteilen führen. Entscheidend ist, wie Sie in die Situation gehen und welche Bedingungen Sie durchsetzen. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen, wie Sie sich richtig positionieren.