Betriebsbedingte Kündigung einfach erklärt
Definition
Die betriebsbedingte Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis, weil der Arbeitsplatz dauerhaft wegfällt - etwa durch Schließung einer Abteilung, Outsourcing oder Auftragsrückgang. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass eine solche Entscheidung getroffen wurde, der Beschäftigungsbedarf dadurch weggefallen ist und eine Weiterbeschäftigung woanders im Betrieb nicht möglich ist. Zusätzlich muss er unter vergleichbaren Mitarbeitern eine Sozialauswahl nach Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung durchführen. Fehler bei der Sozialauswahl machen die Kündigung unwirksam.

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Einordnung im Arbeitsrecht
Eine betriebsbedingte Kündigung setzt voraus: (1) dringende betriebliche Erfordernisse, (2) keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit und (3) eine korrekte Sozialauswahl. Fehlt ein Element, ist die Kündigung angreifbar.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Verhaltensbedingte Kündigung: Die betriebsbedingte Kündigung erfolgt aus unternehmerischen Gründen, etwa bei Wegfall des Arbeitsplatzes. Die verhaltensbedingte Kündigung knüpft dagegen an ein steuerbares Fehlverhalten des Arbeitnehmers an.
Personenbedingte Kündigung: Diese basiert auf persönlichen Gründen des Arbeitnehmers, etwa Krankheit oder fehlender Eignung. Im Unterschied dazu liegen die Ursachen bei der betriebsbedingten Kündigung im Unternehmen.
Praxistipp
Arbeitgeber müssen eine unternehmerische Entscheidung nachweisen, die zum Wegfall Ihres Arbeitsplatzes führt. Prüfen Sie kritisch: Wird Ihre Stelle wirklich gestrichen – oder nur anders besetzt? Bereits hier scheitern viele Kündigungen.
Offene Fragen zu Ihrer Situation?
Fragen zur eigenen Situation lassen sich häufig erst im rechtlichen Zusammenhang richtig einordnen.